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Presseinformation, Wien, 2006 02 27

Schwerer Schlag gegen Direktvertrieb

EUGH bestätigt Verbot des Handels mit Silberschmuck im Direktvertrieb

Luxemburg/Wien, 27.2.2006 In seinem heute ergangenen Erkenntnis bestätigt der EuGH de facto das Verbot des Direktvertriebs mit Silberschmuck in Österreich. Auf Ersuchen des Landesgerichts Klagenfurt war die Frage zu klären, ob die Bestimmung des § 57 der österreichischen Gewerbeordnung, welche den Handel im Direktvertrieb mit bestimmten Waren - darunter Silberschmuck - verbietet, europäischem Gemeinschaftsrecht widerspricht.

Was in anderen Ländern wie Italien, Deutschland oder Großbritannien durchaus erlaubt ist, bleibt in Österreich unter Berufung auf den Konsumentenschutz weiter verboten. Silberschmuck darf nicht im persönlichen Beratungsgespräch oder im Rahmen von Veranstaltungen in Privathaushalten verkauft werden. "Was sich also in anderen Branchen, man denke nur an Kosmetika oder funktionelles Geschirr, durchaus bewährt hat und bereits einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt, darf in Österreich nicht sein", kommentiert der Österreichische Handelsverband in einer ersten Stellungnahme das EuGH-Urteil.

"Wir verstehen natürlich die Zielsetzung des § 57 GewO, der unter dem Gesichtswinkel des Konsumentenschutzes die besondere psychologische Situation des Kunden im Direktvertrieb berücksichtigt", räumt Dr. Stefan Mumelter, Geschäftsführer des Handelsverbandes, ein. "Deswegen darf man aber nicht einer ganzen Branche den Unternehmensgegenstand verbieten. Der Direktvertrieb ist in der Lage, vielen Menschen Arbeit und Einkommen zu bieten." Das Ziel des Schutzes von Konsumenten könne genau so gut mit entsprechend konsumentenfreundlichen Rücktrittsregeln erreicht werden, wie sie in Österreich ja bereits gelten. "Den Vertrieb von Silberschmuck aber mit dem Handel von gefährlichen Waren wie Waffen, Munition oder Gift gleich zu setzen, schießt über das Ziel hinaus", mahnt Mumelter.

Im Handelsverband bleibt man aber optimistisch. Niemand hindere Österreich daran, die Regelung von sich aus zu überdenken und zu modifizieren. Sie widerspreche ja bloß nicht dem europäischen Grundsatz des freien Warenverkehrs. Sinnvoll sei sie aber keineswegs. Der Handelsverband fordere daher die verantwortlichen Politiker und die Interessensvertretungen auf, der modernen Form des Handels im Direktvertrieb keine Steine in den Weg zu legen und diese Bestimmung auf wirklich gefährliche Waren einzuschränken. Österreich dürfe sich in dieser Frage nicht vom internationalen Trend abkoppeln.

Der Direktvertrieb ist ein wichtiger Faktor im österreichischen Handel. Mit einem Umsatz von ca. 220 Mio. € bietet er bereits rund 14.000 Menschen Arbeit.


Rückfragenhinweis:
Dr. Stefan Mumelter
Geschäftsführer des Handelsverbandes
1080 Wien, Alser Straße 45
Tel +43 (01) 406 22 36
Fax +43 (01) 408 64 81

HANDELSVERBAND, Alser Straße 45, A-1080 Wien
Tel +43 (01) 406 22 36, Fax +43 (01) 408 64 81