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Umweltzeichen
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Umweltzeichen

Übersicht ausgewählter Umweltzeichen


1) Offizielle staatliche Zeichen


Das
österreichische Umweltzeichen wird nach strengen Richtlinien vergeben. Sie sind an die jeweilige Produktgruppe angepasst und umfassen Produkte und Dienstleistungen. Es wird nicht nur die Umweltauswirkung beim Gebrauch des Produkts, sondern auch das Produktionsverfahren sowie die Gebrauchstauglichkeit und die Entsorgung berücksichtigt. Bewertungsgrundlagen sind: Umweltverträglichkeit, Produktkonzept, Rohstoff- und Energieverbrauch, Toxizität der Inhaltsstoffe, Emissionen (z.B. Abgase, Abwasser, Lärm...), Entsorgung/Wiederverwertung (Abfälle, Recyclingfähigkeit), Verpackung, Vertrieb und Transport, Sicherheit, Langlebigkeit und die Reparaturfreundlichkeit. Die Anforderungen sind in über 40 Richtlinien festgelegt. Diese werden von Fachleuten des Konsumenten- und des Umweltschutzes - unter der Leitung des Vereines für Konsumenteninformation - gemeinsam mit weiteren Experten und Vertretern der betreffenden Betriebe erarbeitet und laufend aktualisiert.


Der Blaue Engel, das
Umeltzeichen Deutschlands, fördert sowohl die Anliegen des Umwelt- als auch des Verbraucherschutzes. Darum werden Angebote ausgezeichnet, die in ihrer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich hohe Ansprüche an den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Sparsamer Einsatz von Rohstoffen, Herstellung, Gebrauch, Lebensdauer und Entsorgung - alle Aspekte haben eine große Bedeutung. Ausgezeichnete Produkte tragen direkt auf dem Produkt das Logo des Blauen Engels - ausgezeichnete Dienstleistungen nutzen es auf ihrem Dienstleistungsangebot.





Europäisches Umweltzeichen (Euroblume)





2) Umweltzeichen und Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich Österreich (staatlich administrierte Zeichen)


Das
AMA-Gütesiegel (Geprüfte Qualität Austria) gewährleistet unabhängige Kontrollen und steht für konventionell erzeugte Lebensmittel, die überdurchschnittliche Qualitätskriterien erfüllen und deren Herkunft nachvollziehbar ist. Die gekennzeichneten Rohprodukte wie Frischfleisch, Milch, Eier, Mehl, Getreide, Obst, Gemüse und Honig müssen zur Gänze aus dem Inland stammen. Bei Verarbeitungsprodukten gibt es einen Toleranzbereich von max. bis zu einem Drittel des jeweiligen Produktes für nicht im Land herstellbare Rohstoffe (z.B. Bananenjoghurt).


Das
AMA-Biozeichen garantiert, dass das Produkt (Lebensmittel) die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt, aus biologischem Landbau stammt und gentechnisch unbelastet ist. Das rote Bio-Zeichen garantiert, dass 100 Prozent der im Inland herstellbaren Rohstoffe aus Österreich kommen (kleine Toleranzen bei Verarbeitungsprodukten sind zulässig).
Das AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe (schwarz) garantiert die biologische Landwirtschaft und den kontrolliert biologischen Anbau der Rohstoffe des Lebensmittels.




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Textilien

Textilkennzeichnungsverordnung und Textilpflegekennzeichnungsverordnung


Textilkennzeichnungsverordnung in der geltenden Fassung vom 24.05.2006

Textilpflegekennzeichnungsverordnung in der geltenden Fassung vom 09.08.2006

Textilpflegekennzeichnungssymbole in der geltenden Fassung vom 09.08.2006


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HANDELSVERBAND, Alser Straße 45, A-1080 Wien
Tel +43 (01) 406 22 36, Fax +43 (01) 408 64 81