Handelsverband
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Handelsverband begrüßt Freigabe des Handels mit Silberschmuck für Direktvertrieb

Mumelter sieht Forderung des Handels umgesetzt



Wien - 2.11.2007; Am Mittwoch dieser Woche wurde im Ministerrat eine umfassende Novelle zur Gewerbeordnung beschlossen. Unter anderem kam es auch zur Änderung des § 57 Abs. 1 GewO, der den Direktvertrieb betrifft, indem er den Handel mit bestimmten Waren (zum Beipiel Waffen) völlig ausschließt. Unter anderem war bisher aber auch der Handel mit Silberwaren ausgeschlossen, was in der Praxis Probleme mit sich brachte, weil beispielsweise die Grenze zwischen Silber- und Modeschmuck zunehmend eine fließende geworden ist und die Regelung aus einer Zeit stammt, in der Silber noch erheblich teurer war.

So zeigt sich der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Dr. Stefan Mumelter auch erfreut, dass eine Forderung des Handels im Interesse des Direktvertriebs nun umgesetzt wurde: "Die Bestimmung hat konsumenten¬schützerischen Hintergrund. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist das dem Konsumentenschutz zugrunde zu legende Konsumentenbild aber das des mündigen Konsumenten. Der Gerichtshof spricht vom normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher."

Gerade der Handel mit Silberwaren ist heute weit verbreitet sowie an vielen Verkaufsstellen möglich und erlaubt, wo ein viel niedrigeres Beratungsniveau gegeben ist als im Direktvertrieb. Ein Verbot des Handels dieser Waren im Direktvertrieb ist daher weder ordnungs- noch konsumentenpolitisch vertretbar.

"Außer in den seltenen Fällen, in denen das Verbot des Direktverkaufes aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit berechtigt ist, z.B. haben wir zweifellos keinen Einwand zum Verbot hinsichtlich der Waffen und der Munition), setzen Produktverbote unverhältnismäßige protektionistische Maßnahmen fest, die den Handel ohne Rechtfertigung hindern und daher gemeinschaftsrechtswidrig sind", erläutert Mumelter die Position des Handels. Außerdem seien die Verbraucher durch das Konsumentenschutzgesetz und die im Allgemeinen anwendbaren Richtlinien für den Direktverkauf genügend ausgerüstet, um ihre Interessen zu schützen.

Vor diesem Hintergrund sei aber die Forderung des Handelsverbandes weiter zu diskutieren, auch kosmetische Artikel für den Direktvertrieb frei zu geben. Das mittlerweile außerordentlich hohe Beratungsniveau im Direktvertrieb rechtfertige dies allemal, so Mumelter abschließend.


Der Handelsverband ist eine freiwillige Interessenvertretung von derzeit mehr als 150 großen Handelsbetrieben in Österreich. Wir nehmen die Funktionen eines Wirtschafts-, Berufs- und Arbeitgeberverbandes wahr.

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Rückfragehinweis:

Handelsverband

Dr. Stefan Mumelter
Geschäftsführer

Tel: +43-1-406 22 36

http://www.handelsverband.at