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News 2005
Mehrwertsteuer-Sätze in Europa:
EU-Kommission sieht weiteren Harmonisierungsbedarf
Handelsverband-Online, Jänner 2005: Die von László Kovács, dem neuen EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, in Brüssel präsentierten Studien lassen keinen Zweifel: die Mehrwertsteuer-Sätze in der EU bleiben trotz der gemeinschaftlichen Vorschriften extrem uneinheitlich und erfordern über den bereits geltenden Rahmen hinaus weitere Anstrengungen zur Harmonisierung.
Schon die Normalsätze, die freilich nur ein unvollständiges Bild der tatsächlichen Besteuerung vermitteln, weisen in der EU-25 Unterschiede in einer Bandbreite von nicht weniger als 10 Prozent auf. Während Luxemburg und Zypern mit einem Normalsatz von 15 Prozent sowie Deutschland und Spanien mit jeweils 16 Prozent weiterhin am unteren Ende der Tabelle liegen, gilt in Dänemark und Schweden der Höchstsatz von 25 Prozent.
In die Gruppe der Länder mit dem höchsten Normalsatz vorgestoßen sind jedoch auch zwei der neuen Beitrittsstaaten: So erhebt Ungarn ebenfalls bis zu 25 Prozent, während Polen bis zu 22 Prozent veranschlagt und somit - gemeinsam mit Finnland - in der EU-25 Platz vier einnimmt. Die übrigen der 10 neuen Beitrittsstaaten liegen - mit Ausnahme Sloweniens, das gleichfalls Waren und Dienstleistungen mit 20 Prozent belastet - unter dem österreichischen Normalsatz, wobei sich die baltischen Staaten auf 18 Prozent und Tschechien sowie die Slowakei auf 19 Prozent festgelegt haben.
Doch die ganze Komplexität der Besteuerung zeigt sich erst bei der Analyse jener 17 Waren- und Dienstleistungsgruppen, für die in einer Gruppe von Staaten unterschiedliche Befreiungen und Ermäßigungen bis hin zum Nullsatz gelten, während anderswo keine oder nur mäßig reduzierte Sätze zur Anwendung gebracht werden.
Charakteristisch dafür ist die Situation bei der Besteuerung von Nahrungsmitteln. Denn hier kommt das Ziel eine Reihe von Mitgliedstaaten, mit ermäßigten oder stark ermäßigten Mehrwertsteuer-Sätzen die Preise vieler für den Massenkonsum bestimmter Grundnahrungsmittel niedrig zu halten, ganz besonders deutlich zum Ausdruck. So haben etwa Italien und Spanien einen stark ermäßigten Satz von 4 Prozent festgelegt, und auch in den Niederlanden, wo die Normalbesteuerung bei 19 Prozent liegt, werden Lebensmittel lediglich mit 6 Prozent belastet.
Jeweils drei unterschiedliche Besteuerungssätze gelten für Lebensmittel hingegen in Belgien (6, 12 und 21 Prozent) sowie in Portugal (5, 12 und 19 Prozent) und nicht zuletzt in Irland, wo die Lieferung von Nahrungsmitteln und Getränken mit Ausnahme bestimmter Produkte - wie etwa Alkohol - ganz von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Bemerkenswert ist ebenso die lange Liste von Produkten, die in Großbritannien, wo der Normalsatz bei 17,5 Prozent liegt, unter den Null-Tarif fallen. Neben der Lieferung von Nahrungsmitteln für den menschlichen und tierischen Verbrauch - auch hier gibt es Ausnahmen wie Speiseeis und Schokolade - sind dies vor allem pharmazeutische Produkte und Arzneimittel, medizinische und chirurgische Instrumente, der Wohnbau sowie die Personenbeförderung und nicht zuletzt die Lieferung von Produkten an Wohltätigkeitsorganisationen.
Besonders groß fallen die Unterschiede bei der Bemessung der Mehrwertsteuer in den alten Mitgliedstaaten bei Arzneimitteln aus. Während, wie erwähnt, in Großbritannien sowie in Irland der Nullsatz zur Anwendung kommt und in den meisten Ländern - so etwa in Schweden, Finnland, Luxemburg, den Niederlanden, Italien, Frankreich, Belgien, Spanien und Griechenland - zumindest teilweise reduzierte bis stark reduzierte Sätze gelten, werden lediglich in Dänemark mit 25 Prozent, in Österreich mit 20 Prozent und in Deutschland mit 16 Prozent die jeweiligen Normalsätze verlangt.
Eine weitere Warenkategorie, bei der die Steuerstrategien der alten Mitgliedstaaten weit voneinander abweichen, umfaßt die Herstellung bzw. Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften. Der in Großbritannien und in Irland für Bücher geltenden Steuerbefreiung und teilweise oder durchgängig ermäßigten Sätzen zwischen 3 und 6 Prozent in Schweden, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Spanien und Portugal stehen in Deutschland 7 und in Finnland sowie Griechenland 8 Prozent gegenüber. Und obwohl hier Dänemark mit dem vollen Satz von 25 Prozent mit großem Abstand an der Spitze der EU-Tabelle rangiert, folgt Österreich mit seinem ermäßigten Satz von 10 Prozent bereits an zweiter Stelle.
Wenn für die Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften sowie von Musiknoten in den meisten EU-Staaten - wenn auch in unterschiedlicher Höhe - ermäßigte Mehrwertsteuersätze gelten, bedeutet dies jedoch keineswegs, daß die Verfasser, also Schriftsteller und Komponisten, einer geringeren Besteuerung unterliegen. Sowohl Großbritannien wie Irland bringen hier mit 17,5 bzw. 21 Prozent den Normalsteuersatz zur Anwendung, während Österreich mit einer Vollbesteuerung von 20 Prozent europaweit wiederum Platz 2 einnimmt.
Keiner Mehrwertsteuer unterliegen hingegen die Autoren in Dänemark und Finnland. Aber auch Frankreich mit 5,5 Prozent, Schweden, die Niederlande und Belgien mit 6 Prozent sowie Deutschland und Spanien mit jeweils 7 Prozent, kommen künstlerisch Tätigen mit vergleichsweise niedrigen MwSt-Sätzen entgegen.
Generell, so dokumentieren die jetzt vorliegenden EU-Studien, weisen die Unterschiede zwischen den einzelnen Waren- und Dienstleistungskategorien bei den neuen Mitgliedstaaten eine wesentlich geringere Bandbreite auf, als dies in der EU-15 der Fall ist. In Tschechien etwa gilt für nahezu sämtliche der von der EU definierten 17 Waren- und Dienstleistungskategorien wie Nahrungsmittel, Arzneimittel, Bücher, sozialer Wohnungsbau, künstlerische und kulturelle Tätigkeiten, landwirtschaftliche Güter und Hotelgewerbe ein einheitlicher Mehrwertsteuer-Satz von 5 Prozent.
Ähnlich transparente Ausnahmereglungen zu Niedrigsätzen verfolgen Polen mit 7 Prozent und Slowenien mit 8,5 Prozent. Vergleichsweise hohe Sätze haben hingegen für die 17 Sonderkategorien Ungarn mit überwiegend 15 Prozent sowie die Slowakei mit 19 Prozent festgelegt. Keine einheitliches Schema gibt es hingegen in den baltischen Staaten, wo für die meisten Waren- und Dienstleistungskategorien ein niedriger Satz von 5 Prozent und für die übrigen 18 Prozent in Rechnung zu stellen sind. Für Sozialdienstleistungen sowie medizinische Leistungen gilt hingegen Steuerbefreiung.
Wenn der neue EU-Kommissar László Kovácz nunmehr weitere Bemühungen zur Harmonisierung der Mehrwertsteuer-Vorschriften ankündigt, so geschieht dies mit gutem Grund. Denn die Mehrwertsteuer belastet generell nicht nur den Konsum und den Konsumenten, sondern schafft - bei Beibehaltung der derzeitigen großen landesspezifischen Unterschiede - zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten auch ein erhebliches Ungleichgewicht, das sich gerade in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten nachteilig auf die Kaufkraft und den Handel und somit auf die Binnenkonjunktur auswirken kann.


Quelle: "Die Mehrwertsteuer-Sätze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft", Europäische Kommission, 2004

Quelle: "Die Mehrwertsteuer-Sätze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft", Europäische Kommission, 2004

Quelle: "Die Mehrwertsteuer-Sätze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft", Europäische Kommission, 2004

Quelle: "Die Mehrwertsteuer-Sätze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft", Europäische Kommission, 2004
Mehrwertsteuer-Sätze in Europa:
EU-Kommission sieht weiteren Harmonisierungsbedarf
Handelsverband-Online, Jänner 2005: Die von László Kovács, dem neuen EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, in Brüssel präsentierten Studien lassen keinen Zweifel: die Mehrwertsteuer-Sätze in der EU bleiben trotz der gemeinschaftlichen Vorschriften extrem uneinheitlich und erfordern über den bereits geltenden Rahmen hinaus weitere Anstrengungen zur Harmonisierung.
Schon die Normalsätze, die freilich nur ein unvollständiges Bild der tatsächlichen Besteuerung vermitteln, weisen in der EU-25 Unterschiede in einer Bandbreite von nicht weniger als 10 Prozent auf. Während Luxemburg und Zypern mit einem Normalsatz von 15 Prozent sowie Deutschland und Spanien mit jeweils 16 Prozent weiterhin am unteren Ende der Tabelle liegen, gilt in Dänemark und Schweden der Höchstsatz von 25 Prozent.
In die Gruppe der Länder mit dem höchsten Normalsatz vorgestoßen sind jedoch auch zwei der neuen Beitrittsstaaten: So erhebt Ungarn ebenfalls bis zu 25 Prozent, während Polen bis zu 22 Prozent veranschlagt und somit - gemeinsam mit Finnland - in der EU-25 Platz vier einnimmt. Die übrigen der 10 neuen Beitrittsstaaten liegen - mit Ausnahme Sloweniens, das gleichfalls Waren und Dienstleistungen mit 20 Prozent belastet - unter dem österreichischen Normalsatz, wobei sich die baltischen Staaten auf 18 Prozent und Tschechien sowie die Slowakei auf 19 Prozent festgelegt haben.
Doch die ganze Komplexität der Besteuerung zeigt sich erst bei der Analyse jener 17 Waren- und Dienstleistungsgruppen, für die in einer Gruppe von Staaten unterschiedliche Befreiungen und Ermäßigungen bis hin zum Nullsatz gelten, während anderswo keine oder nur mäßig reduzierte Sätze zur Anwendung gebracht werden.
Charakteristisch dafür ist die Situation bei der Besteuerung von Nahrungsmitteln. Denn hier kommt das Ziel eine Reihe von Mitgliedstaaten, mit ermäßigten oder stark ermäßigten Mehrwertsteuer-Sätzen die Preise vieler für den Massenkonsum bestimmter Grundnahrungsmittel niedrig zu halten, ganz besonders deutlich zum Ausdruck. So haben etwa Italien und Spanien einen stark ermäßigten Satz von 4 Prozent festgelegt, und auch in den Niederlanden, wo die Normalbesteuerung bei 19 Prozent liegt, werden Lebensmittel lediglich mit 6 Prozent belastet.
Jeweils drei unterschiedliche Besteuerungssätze gelten für Lebensmittel hingegen in Belgien (6, 12 und 21 Prozent) sowie in Portugal (5, 12 und 19 Prozent) und nicht zuletzt in Irland, wo die Lieferung von Nahrungsmitteln und Getränken mit Ausnahme bestimmter Produkte - wie etwa Alkohol - ganz von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Bemerkenswert ist ebenso die lange Liste von Produkten, die in Großbritannien, wo der Normalsatz bei 17,5 Prozent liegt, unter den Null-Tarif fallen. Neben der Lieferung von Nahrungsmitteln für den menschlichen und tierischen Verbrauch - auch hier gibt es Ausnahmen wie Speiseeis und Schokolade - sind dies vor allem pharmazeutische Produkte und Arzneimittel, medizinische und chirurgische Instrumente, der Wohnbau sowie die Personenbeförderung und nicht zuletzt die Lieferung von Produkten an Wohltätigkeitsorganisationen.
Besonders groß fallen die Unterschiede bei der Bemessung der Mehrwertsteuer in den alten Mitgliedstaaten bei Arzneimitteln aus. Während, wie erwähnt, in Großbritannien sowie in Irland der Nullsatz zur Anwendung kommt und in den meisten Ländern - so etwa in Schweden, Finnland, Luxemburg, den Niederlanden, Italien, Frankreich, Belgien, Spanien und Griechenland - zumindest teilweise reduzierte bis stark reduzierte Sätze gelten, werden lediglich in Dänemark mit 25 Prozent, in Österreich mit 20 Prozent und in Deutschland mit 16 Prozent die jeweiligen Normalsätze verlangt.
Eine weitere Warenkategorie, bei der die Steuerstrategien der alten Mitgliedstaaten weit voneinander abweichen, umfaßt die Herstellung bzw. Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften. Der in Großbritannien und in Irland für Bücher geltenden Steuerbefreiung und teilweise oder durchgängig ermäßigten Sätzen zwischen 3 und 6 Prozent in Schweden, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Spanien und Portugal stehen in Deutschland 7 und in Finnland sowie Griechenland 8 Prozent gegenüber. Und obwohl hier Dänemark mit dem vollen Satz von 25 Prozent mit großem Abstand an der Spitze der EU-Tabelle rangiert, folgt Österreich mit seinem ermäßigten Satz von 10 Prozent bereits an zweiter Stelle.
Wenn für die Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften sowie von Musiknoten in den meisten EU-Staaten - wenn auch in unterschiedlicher Höhe - ermäßigte Mehrwertsteuersätze gelten, bedeutet dies jedoch keineswegs, daß die Verfasser, also Schriftsteller und Komponisten, einer geringeren Besteuerung unterliegen. Sowohl Großbritannien wie Irland bringen hier mit 17,5 bzw. 21 Prozent den Normalsteuersatz zur Anwendung, während Österreich mit einer Vollbesteuerung von 20 Prozent europaweit wiederum Platz 2 einnimmt.
Keiner Mehrwertsteuer unterliegen hingegen die Autoren in Dänemark und Finnland. Aber auch Frankreich mit 5,5 Prozent, Schweden, die Niederlande und Belgien mit 6 Prozent sowie Deutschland und Spanien mit jeweils 7 Prozent, kommen künstlerisch Tätigen mit vergleichsweise niedrigen MwSt-Sätzen entgegen.
Generell, so dokumentieren die jetzt vorliegenden EU-Studien, weisen die Unterschiede zwischen den einzelnen Waren- und Dienstleistungskategorien bei den neuen Mitgliedstaaten eine wesentlich geringere Bandbreite auf, als dies in der EU-15 der Fall ist. In Tschechien etwa gilt für nahezu sämtliche der von der EU definierten 17 Waren- und Dienstleistungskategorien wie Nahrungsmittel, Arzneimittel, Bücher, sozialer Wohnungsbau, künstlerische und kulturelle Tätigkeiten, landwirtschaftliche Güter und Hotelgewerbe ein einheitlicher Mehrwertsteuer-Satz von 5 Prozent.
Ähnlich transparente Ausnahmereglungen zu Niedrigsätzen verfolgen Polen mit 7 Prozent und Slowenien mit 8,5 Prozent. Vergleichsweise hohe Sätze haben hingegen für die 17 Sonderkategorien Ungarn mit überwiegend 15 Prozent sowie die Slowakei mit 19 Prozent festgelegt. Keine einheitliches Schema gibt es hingegen in den baltischen Staaten, wo für die meisten Waren- und Dienstleistungskategorien ein niedriger Satz von 5 Prozent und für die übrigen 18 Prozent in Rechnung zu stellen sind. Für Sozialdienstleistungen sowie medizinische Leistungen gilt hingegen Steuerbefreiung.
Wenn der neue EU-Kommissar László Kovácz nunmehr weitere Bemühungen zur Harmonisierung der Mehrwertsteuer-Vorschriften ankündigt, so geschieht dies mit gutem Grund. Denn die Mehrwertsteuer belastet generell nicht nur den Konsum und den Konsumenten, sondern schafft - bei Beibehaltung der derzeitigen großen landesspezifischen Unterschiede - zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten auch ein erhebliches Ungleichgewicht, das sich gerade in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten nachteilig auf die Kaufkraft und den Handel und somit auf die Binnenkonjunktur auswirken kann.


Quelle: "Die Mehrwertsteuer-Sätze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft", Europäische Kommission, 2004

Quelle: "Die Mehrwertsteuer-Sätze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft", Europäische Kommission, 2004

Quelle: "Die Mehrwertsteuer-Sätze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft", Europäische Kommission, 2004

Quelle: "Die Mehrwertsteuer-Sätze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft", Europäische Kommission, 2004



