Stellungnahme zum Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz

Wien, 21.03.2017 - Handelsverband schlägt Mustervereinbarung für einzelne Unternehmen bzw. Branchen vor, um Rechtssicherheit für Selbstständige und Unselbständige zu schaffen und Bürokratie gering zu halten.

Immer wieder kommt es aufgrund der komplexen Beurteilungskriterien zur falschen Versicherungszuordnung von Selbstständigen und Dienstnehmern. Die Änderungen durch das neue Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) sollen der Gefahr einer falschen Zuordnung und nachträglich rückwirkender Zuordnungsabänderungen vorbeugen.

Der Handelsverband wurde eingeladen zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen und begrüßt den Versuch, Rechtssicherheit für alle Beschäftigten zu schaffen. Jedoch regelt die Verordnung jeweils nur Einzelfälle, was im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz nicht zielführend ist.

Deshalb hat der Handelsverband in seiner Stellungnahme den Vorschlag einer unternehmens- bzw. branchenspezifischen Mustervereinbarung eingebracht. Bei einer anfallenden GPLA Prüfung bräuchte dann nur geprüft werden, ob eine darauf basierende Einzelvereinbarung exakt mit der Mustervereinbarung übereinstimmt und für diese eine verbindliche Zuordnung durch die Versicherungsträger vorliegt.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie HIER:

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