Gesetzesentwurf der Novelle des NÖ Abfallwirtschaftsgesetze schafft kommunales Monopol

Handelsverband (Wien), 24.10.2016 – Handelsverband warnt in einer Stellungnahme an die Niederösterreichische Landesregierung  vor einem Verstoß gegen die  unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit

Der Gesetzesentwurf zur geplanten Novelle des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 enthält in § 3 NÖ AWG eine Änderung des Müllbegriffs. De facto bewirkt die Änderung eine regulatorische Kehrtwende für bestimmte gewerbliche Abfälle, weg von einem privatwirtschaftlichen System mit Entsorgungsbetrieben hin zu einem monopolistisch-angehauchten Pflichtsystem samt Gebietsschutz für die kommunale Müllabfuhr. Der Landesgesetzgeber verabsäumt es, Gründe nachzuweisen, die sowohl das öffentliche Interesse als auch die Notwendigkeit für eine derartige Maßnahme begründen. Weiters mangelt es an Belegen des Landesgesetzgebers, dass ein derartiges Pflichtsystem besser geeignet ist, als das bisherige privatwirtschaftliche System, um die (wiederum nicht vorgebrachten) Ziele zu verfolgen und letztlich zu erreichen. Eine Maßnahme muss die vorgebrachten Ziele kohärent und systematisch verfolgen. Eine derart einschneidende Maßnahme wie der hier geplante Systemwechsel ist letztlich nur dann verhältnismäßig, wenn sie nicht über jenes Maß hinausgeht, das für die (wiederum vom Landesgesetzgeber nicht vorgebrachte) Zielerreichung notwendig wäre.

Aus heutiger Sicht verstößt daher der Systemwechsel bzw. die Ausweitung des Andienungszwanges an kommunale Entsorgungseinrichtungen (für bestimmte Gewerbeabfälle) gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit.

„Diese Art der Rekommunalisierung zu Lasten der gewerblichen Wirtschaft und eines fairen Wettbewerbs ist nicht zu tolerieren. Die Beschließung des Gesetzes würde ein Entsorgungsmonopol entstehen lassen und die Kosten für den Handel drastisch erhöhen. Sollte der Antrag im Landtag beschlossen werden, wird einer Umsetzung die EU-Kommission verständlicherweise bei der anschließenden Notifizierung einen Riegel vorschieben“
, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier downloaden.

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