• Handelsverband Akademie

WEBINAR: Mit „Green Claims“ im Handel werben? – aber bitte richtig!

Dienstag, 24.01.2023 | 11.00 – 12.00 Uhr | Online Veranstaltung via Zoom
ca. 30 min. Vortrag und anschließender Fragerunde

Umweltbezogene Werbeaussagen sind zu einem festen Bestandteil der Werbung geworden. Für die Marketing-Verantwortlichen sind die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung allerdings kaum noch zu überblicken.

Klimaneutrale Kerzen oder umweltfreundliches Heizöl: Immer mehr Unternehmen werben mit angeblich nachhaltigen Produkten oder Dienstleistungen. Doch in mehr als der Hälfte der Fälle bekommen die Verbraucher keine ausreichenden Informationen, zeigt eine Umfrage der EU-Kommission. Die Folge: Die ersten UWG-Themen und Klagen wegen „Greenwashing“ haben nun auch österreichische Unternehmen erreicht und der Verein für Konsumenteninformation geht darüber hinaus mit einem „Greenwashing-Check“ nach der Methode von „Naming and Shaming“ vor. Welche „grünen“ Aussagen dürfen Handelsunternehmen also nutzen? Und was droht vor Gericht, wenn eine Werbung mehr verspricht, als das Produkt halten kann?“

Dr. Martin Prohaska-Marchried und Mag. Martina Stranzinger von Taylor Wessing werden Ihnen beim Webinar am 24.01.2023 alle damit zusammenhängende Fragen gerne beantworten und sich insbesondere den folgenden Themenstellungen widmen.

1.   Grundsätzlich: „Klimaneutralität“ ist erklärungsbedürftig.

2.   Ist ein konkretes Produkt, eine Marke oder das gesamte Unternehmen „klimaneutral“?

3.   Sind alle Treibhausgase erfasst und ausgeglichen?

4.   Wurde ein Zertifikat eingeholt, das die Klimaneutralität belegt? – was ist dabei zu beachten?

5.   Transparenz in den Schritten, die ein Produkt klimaneutral werden lassen (Vermeiden – Reduzieren - Kompensieren).

    a. zB konkrete Bestrebungen des Unternehmens: zB Transport per Eisenbahn, Einsatz erneuerbarer Energie, nachhaltige Verpackung, Änderungen im Produktionsprozess
    b. Besonderheiten bei der Unterstützung von Klimaprojekten und bei Aussagen zu „Kompensationszahlungen“
    c. Ist die Erklärung zu einem „Green Claim“ in der Werbung leicht auffindbar? Und was ist speziell bei Online-Werbung zu beachten?

6.   Ist die Werbebotschaft sprachlich klar und leicht verständlich?

  1. Wurde bei englischen Claims geprüft, ob die Kunden den Text verstehen? (Unterscheidung zwischen Grundwortschatz und  Fachbegriffen)
      b. Was ist bei der Erläuterung von "komplexen" Themen zu beachten?

    7.   Sind die Erklärungen auf einen Blick zu finden? Besonderheiten der Platzierung – der Claim darf nicht neben einer Marke stehen, wenn nicht die gesamte Marke klimaneutral ist.

    8.   Ist eine ergänzende Aufklärung (Verweis auf Website via Link oder QR-Code) für das Verständnis der Kunden erforderlich?

    9.   Grundregel: es kommt nicht nur auf den Text alleine sondern auf die gesamte Aufmachung an (Vorsicht daher bei einer besonders „grünen“ Gestaltung, naturbelassenen Bildern)

    Dr. Martin Prohaska-Marchried

    Martin Prohaska-Marchried ist Co-Leiter unserer IP- und IT-Teams in CEE und leitet zudem unsere
    Sektorgruppe Fertigungsindustrie. Er gilt als einer der führenden österreichischen IP-Anwälte und ist
    insbesondere für die Beratung zu Urheberrechtsabgaben bekannt.

    Kontakt

    Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

    Mag. Nina Putz
    Projekt- & Eventmanagement
    nina.putz@handelsverband.at
    +43 (1)  406 22 36-81