WEBINAR: Update Vertriebskartellrecht
Dienstag, 25.04.2023 | 16.00 – 17.00 Uhr | Online Veranstaltung via Zoom
ca. 45 min. Vortrag und anschließender Fragerunde
Seit Juni 2022 gilt das neue europäische Vertriebskartellrecht. Die Eckpfeiler für Liefer- und Vertriebsvereinbarungen sind zwar unverändert, doch im Detail gibt es zahlreiche Neuerungen für die Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und Lieferanten. Die Übergangsfrist für „Altverträge“ endet am 31. Mai 2023. Händler sollten daher jetzt ihre bestehenden Vereinbarungen auf Vereinbarkeit mit den neuen kartellrechtlichen Regeln prüfen.
David Konrath, Rechtsanwalt bei EY Law – Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH, erläutert die wichtigsten kartellrechtlichen Neuerungen und Risikofelder für Händler.
Themenschwerpunkte:
• Verbot der Preisbindung als Dauerbrenner – neue Klarstellungen und aktuelle Fallpraxis
• Exklusivität für Gebiete und Kundengruppen – Grenzen des Zulässigen
• Beschränkungen im Online-Vertrieb – Grundsatz der effektiven Internet-Nutzung
• Handelsvertreterverhältnisse – mehr Klarheit
• Informationsaustausch im dualen Vertrieb – neues Risikofeld
Fragen an unsere Referenten können Sie uns vorab per Mail (patricia.grubmiller@handelsverband.at) zukommen lassen.