• Amazon Marktplatz: Meldestelle für betroffene Händler

    Sie haben als Händler Erfahrungen mit wettbewerbswidrigen Klauseln auf dem Amazon Marktplatz gemacht?

    Jetzt Sachverhalt melden

MELDESTELLE FÜR BETROFFENE HÄNDLER BEIM HANDELSVERBAND:

Waren Sie selbst schon einmal mit einer plötzlichen Kündigung oder Sperrung Ihres Händlerkontos, der Blockierung der Lagerbestände, dem Einbehalt von Zahlungen oder einer verzögerte Auszahlung konfrontiert? Oder wurde einer Ihrer "Bestseller" plötzlich von Amazon selbst angeboten? Die P2B-Verordnung hat daran nichts verbessert? Dann melden Sie sich bei uns!

Betroffene Unternehmen können sich unter ombudsstelle@handelsverband.at melden. Der Handelsverband leitet die Sachverhalte anonymisiert an die Behörden weiter.

Hintergrund: Die Marktmacht von Amazon wächst dramatisch. Wir wollen daher einen fairen Wettbewerbs durch Eliminierung mutmaßlich wettbewerbswidriger Geschäftsbedingungen auf dem Amazon Marktplatz sicherstellen.

Im August 2019 haben wir uns bereits mit unserer Wettbewerbsbeschwerde gegen Amazon durchgesetzt. Nach Ermittlungen des deutschen Kartellamts und der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat der weltgrößte Online-Händler mit 16.8.2019 die Geschäftsbedingungen für Händler auf seinem Marktplatz geändert – übrigens weltweit. Details zur Beschwerde finden Sie HIER.

Konkret hat die Beschwerde des Handelsverbandes zu folgenden 8 Anpassungen in den Amazon AGBs geführt:

  • Keine jederzeitige Kündigung oder Aussetzung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, ohne Angabe von Gründen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen.
  • Kein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites Nutzungsrecht durch Amazon an den von Sellern bereitgestellten Materialien sowie eine Lizenz zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung usw. Der Umfang der Lizenz, die Marktplatzhändler gewähren müssen, wird reduziert.
  • Freistellung/Entschädigung von Amazon durch Händler nur bei tatsächlichen Gesetzesverletzungen.
  • Beschränkung des Haftungsausschlusses, damit beide Parteien grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haften.
  • Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des BSA durch Amazon nach freiem Ermessen nur nach Ankündigung.
  • Auch andere Gerichtsstände als Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich.
  • Streichung des weitgehenden Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm "Versand durch Amazon".
  • Verlängerung der dreitägigen Widerspruchsfrist für Marktplatzhändler bei durch Amazon gewährten Erstattungen im Rahmen der A-bis-Z Garantie.

Dessen ungeachtet schreitet das Wachstum des Onlinehandels in Österreich zurzeit in einem Tempo voran, von dem der stationäre Einzelhandel nur träumen kann. 2020 wird der eCommerce – trotz oder wegen der Corona-Pandemie – um 17% zulegen.

Aber: Auch die Marktkonzentration steigt ins Unermessliche. Trotz des eCommerce-Booms verzeichnet nur noch ein Bruchteil der 13.000 heimischen Onlineshops Umsatzzuwächse. Die zehn größten Webshops erwirtschaften hierzulande mehr Umsatz als die folgenden 250. Allein Amazon machte 2018 in Österreich rund 760 Mio. Euro Umsatz, hinzu kommt ein Umsatzvolumen von mindestens 800 Mio. Euro über den Amazon Marktplatz.

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mag. Julia Petter
Legal Managerin
julia.petter@handelsverband.at
+43 (1) 406 22 36-78