Lockdown: 2 Nachbesserungen bei Hilfen für krisengebeutelten Handel alternativlos, um Händler und Arbeitsplätze zu retten

Vergleichszeitraum für Umsatzeinbruch-Berechnung muss sich auf Lockdown-Zeitraum beziehen, nicht auf Monatszeiträume. Ausfallsbonus NEU muss Gesamtverkaufsflächen-Entwicklung pro Unternehmen berücksichtigen.

Wien, 19.11.2021 - Der Handelsverband begrüßt die heute von Finanzminister Blümel angekündigte Verlängerung des bewährten Sets an Hilfsmaßnahmen im Zuge des harten Lockdowns. Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds werden bis März 2022 verlängert, die Corona-Kurzarbeit gilt ohnehin zumindest bis Ende des Jahres. Diese Maßnahmen allein werden aber nicht reichen, um die krisengebeutelte Handelsbranche ohne massive Kollateralschäden durch den vierten bundesweiten Lockdown mit kolportierten Umsatzverlusten von 2,7 Milliarden Euro zu führen.

Zusätzlich zu den angekündigten Hilfen braucht es auch eine wesentlich feinmaschigere Form der Unterstützung, die ALLE betroffenen Unternehmen erreichen muss - insbesondere kleine und mittelgroße Betriebe, die besonders unter den Schließungen leiden und längst keine Eigenkapitalpolster mehr haben.

Forderung 1: Vergleichszeitraum muss Lockdown-Zeitraum sein, sonst gehen Händler fast leer aus!

Der Handelsverband pocht daher auf eine Änderung bei der Berechnung des Umsatzeinbruchs. Nach den derzeitigen Plänen ist ein Vergleich zum identen Monat 2019 zu ziehen. Um wirklich eine wirksame Hilfe für die Unternehmen zu sein, muss sich der Vergleichszeitraum aber auf den Lockdown-Zeitraum beziehen und es darf nicht auf einen monatsweisen Vergleich zurückgegriffen werden.

Forderung 2: Berechnungsbasis für Ausfallsbonus NEU muss Entwicklung der Gesamtverkaufsfläche pro Unternehmen berücksichtigen!

Zudem ist eine sofortige Ausweitung des Ausfallsbonus NEU im Handel nötig. Hierfür müssen die Umsätze aus November und Dezember 2019 als Berechnungsbasis herangezogen werden, allerdings unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtverkaufsfläche pro Unternehmen. Wurden beispielsweise im Vorkrisenjahr 2019 die Umsätze mit 100m2 Verkaufsfläche erwirtschaftet und ist die Verkaufsfläche bis 2021 aufgrund eines Filialwachstums auf 200m2 angewachsen, muss dies auch bei der Berechnung des Ausfallsbonus bei den beiden relevanten Stichzeitpunkten entsprechend berücksichtigt werden.

Einerseits muss sich der Verlust in Prozent an der identischen Gesamtverkaufsfläche berechnen, um nicht "Äpfel und Birnen" zu vergleichen. Anderseits muss sich die Höhe der Entschädigung auf die aktuelle Verkaufsfläche beziehen. Das wäre der einfachste und fairste Modus, um jene Händler:innen, die in den letzten zwei Krisenjahren expandiert sind, nicht auch noch dafür zu bestrafen. Diese Regelung würde viele KMU-Betriebe helfen. Entscheidend ist überdies, dass die Gelder für den "Patient Wirtschaft" ab Tag 1 des Lockdowns fließen

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