Anpassung der Corona-Krisenhilfe: Offener Brief der mittelständischen heimischen Einzelhandelsunternehmen an die Bundesregierung

800.000 Euro Deckelung des Lockdown-Umsatzersatzes nicht nachvollziehbar. Hilfe für mittelständische österreichische Handelsbetriebe läuft damit praktisch ins Leere.

Wien, 04.12.2020 - Heute haben sich die mittelständischen, filialisierten Einzelhandelsunternehmen Österreichs, die im Heimatmarkt gemeinsam rund 22.000 Mitarbeiter/innen beschäftigen, im Zusammenhang mit dem aktuellen, Corona-bedingten Lockdown erneut mit einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt. Warum? Um auf die schwierige wirtschaftliche Situation aufmerksam zu machen, und um rasche Unterstützung zu ersuchen:

  • In Anbetracht der Corona-Krise wurde mit Verordnung des Bundes-Gesundheitsministers vom 15. November 2020 (COVID-19-NotMV) unter anderem angeordnet, dass zahlreiche Einzelhandelsbetriebe, darunter die Unterzeichner des Schreibens, ihren Geschäftsbetrieb von 17.11. bis 6.12.2020 vorübergehend einstellen müssen. Dafür gab es gute Gründe, denn die Anzahl der zur Verbreitung des Virus führenden sozialen Kontakte musste reduziert werden.
  • Diese Betriebseinstellung trifft die filialisierten Einzelhändler besonders hart, da sie im bereits laufenden Weihnachtsgeschäft die für den Erhalt der Unternehmen wesentlichen hohen Umsätze erzielen - verglichen mit dem Vorjahr entgehen den Unterzeichnern im Zeitraum von 17.11. bis 6.12.2020 (Netto-)Umsätze in der Höhe von rund 400 Millionen Euro. Etwaige Reserven sind bereits durch den "ersten Lockdown" im Frühjahr dieses Jahres, der sie gleichermaßen betroffen hat, aufgebraucht.
  • Die Bundesregierung hat diese Problematik erkannt, indem sie direkt betroffenen Einzelhändlern Ersatzleistungen in Aussicht gestellt hat. Hierfür wurde ein "Lockdown-Umsatzersatz" im Ausmaß von 20% bis 60% bereitgestellt (wenngleich alle anderen betroffenen Branchen im November mit 80% Umsatzersatz entschädigt werden).
  • Die Problematik liegt aber darin, dass dieser Umsatzersatz aktuell mit einem Maximalbetrag von 800.000 Euro je Unternehmen begrenzt ist, filialisierten Einzelhandelsunternehmen jedoch - wie oben ausgeführt - derart hohe Umsätze in dem betreffenden Zeitraum entgehen, dass diese Hilfe für sie praktisch ins Leere läuft. Denn damit reduziert sich die Corona-Krisenhilfe für viele beschäftigungsintensive österreichische Händler auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz.
  • Daher ist diese Deckelung nicht nur schwer verständlich, sondern sie widerspricht auch dem Gleichheitsgrundsatz, da Entschädigungen in gleichheitskonformer Weise auszugestalten sind.
  • Auch das häufig ins Treffen geführte Argument, wonach das EU-Beihilfenrecht einer sachlich gerechtfertigten Entschädigungslösung entgegenstehen würde, trifft nicht zu. Behördlich angeordnete Unternehmensschließungen im Zusammenhang mit COVID-19 werden von der EU-Kommission als "(Natur-)Katastrophe" angesehen. Entsprechende innerstaatliche Ersatzleistungen sind aus EU-Sicht betraglich nicht eingeschränkt; sie müssen nur innerstaatlich vorgesehen und der EU-Kommission notifiziert werden.

Die mittelständischen, filialisierten Einzelhandelsunternehmen können daher nicht nachvollziehen, weshalb sie als österreichische Unternehmen mit 22.000 Mitarbeiter/innen, die heuer von 52 Wochen bereits 10 Wochen geschlossen halten mussten, in dieser schwierigen Situation zurückgelassen werden und bitten die zuständigen Spitzenvertreter/innen der Bundesregierung eingehend um rasche Unterstützung.

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