Corona: Handelsverband empfiehlt schrittweise Lockerung für den Direktvertrieb

21.000 Betroffene würden von der Öffnung profitieren. Deutscher Beschluss für schrittweise Lockerung als Vorbild.

Wien, 16.04.2020 – In Deutschland haben sich Bund und Länder gestern auf eine Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie geeinigt. Im deutschen Beschluss wurde u.a. explizit festgehalten, dass Dienstleistungsbetriebe ihrer Tätigkeit weiter nachgehen dürfen. Nur Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, etwa Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe (mit Ausnahme von Friseuren) müssen weiterhin geschlossen bleiben, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

Schrittweise Lockerung für 21.000 BeraterInnen im Direktvertrieb

"In Österreich ist der Direktvertrieb mit rund 21.000 aktiven selbständigen BeraterInnen massiv von den derzeitigen Corona-Maßnahmen betroffen. Daher ist eine rasche Lockerung analog zu Deutschland für die Betroffenen essentiell. Dies muss natürlich immer unter Beachtung der obersten Prämisse der Gesundheit unserer Bevölkerung erfolgen", appelliert Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will an die politischen Entscheidungsträger im Gesundheitsministerium.

Der Handelsverband empfiehlt eine schrittweise Zulassung des Direktvertriebs unter Beachtung folgender Hygieneregeln:

Den Direktvertrieb spätestens ab 2. Mai 2020 (Tag der Öffnung der Friseure, Einkaufscenter und großen Händler) wieder zulassen, wenn nur ein Kundenberater mit dem Kunden Kontakt hat.

Die folgenden Hygienestandards des Direktvertriebs werden beachtet:

  • Ein Mindestabstand von 2 Metern zum Kunden wird immer eingehalten. Die Beratung findet kontaktlos statt.
  • Die Hände werden vor jedem Besuch beim Kunden desinfiziert.
  • Bei der Kundenberatung trägt der Vertriebspartner einen Mundschutz.
  • Produkte, die dem Kunden zur Ansicht überlassen werden, werden zuvor desinfiziert.
  • Es dürfen nur zum Hausstand des Kunden zugehörige Personen bei der Vorführung anwesend sein.
  • Dem Kunden wird immer eine bargeldlose Zahlung angeboten. Eine Barzahlung findet nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden statt.
  • Jeder Vertriebspartner wird von den Direktvertriebsunternehmen in den Hygienevorschriften des Direktvertriebs geschult. Dazu gehört auch, dass der Vertriebspartner seine Beratertätigkeit einstellt, wenn er Krankheitssymptome aufweist oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte.
  • Jedes Unternehmen wird für den Kontakt mit Vertriebspartnern geeignete Maßnahmen zu Vermeidung von Ansteckung im Unternehmen ergreifen.

"Der Direktvertrieb kann und wird diese hohen Hygienestandards sicherstellen. So kann im Direktvertrieb jedes Produkt vor Kundenkontakt desinfiziert werden. Zudem gewährleisten die Hygienestandards des Direktvertriebs einen besonders hohen Mindestabstand von 2 Metern zum Endkunden. Auch kann der Kontakt zu Drittpersonen im Direktvertrieb ausgeschlossen werden", bestätigt Peter Moser, Operations Manager bei Tupperware Österreich und Leiter des Direktvertriebs-Ressorts im Handelsverband.

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mag. Gerald Kühberger, MA
Communications Manager
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