Der Handelsverband begrüßt neueste Anpassung bei der Registrierkassensicherheitsverordnung

Wien, 15. September 2015 - Die vom Handelsverband geforderte signifikante Absenkung der Ausnahmengrenze bei der Mindestanzahl an Kassen wurde im neuen Entwurf berücksichtigt und von 500 auf 30 reduziert.

Im aktuellen Entwurf des BMF wurden die am 16. Juli (siehe hier) geäußerten Bedenken des Handelsverbandes bezüglich der viel zu hoch angesetzten Mindestanzahl an Kassen in geschlossenen Systemen berücksichtigt und von 500 auf 30 Kassen abgesenkt. Konkret betrifft dies § 20 Pkt. 4 der Registrierkassensicherheitsverordnung. Ein weiteres positives Resultat der Adaptierung ist, dass für bloße Softwareupdates keine neuerliche Begutachtung notwendig sein wird. Diese neuen Regelungen werden der kleinteiligeren Struktur des österreichischen Einzelhandels besser gerecht und helfen dem österreichischen Handel unverhältnismäßig hohe Kosten und Ressourcen einzusparen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Der Handelsverband empfiehlt für den Fall einer Änderung der Softwarekomponenten eine präzisere Formulierung, um Interpretationsspielräume und damit nicht absehbare Kosten einzugrenzen. Hierzu müsste im § 23 Pkt. 1 erläutert werden, welche Softwareänderungen eines neuen Feststellungsbescheids bedürfen.

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