Der Handelsverband fordert eine signifikante Ausnahmenausweitung bei der Registrierkassenregelung

 

Wien, 16. Juli 2015 - Der Handelsverband fordert im Zusammenhang mit der Registrierkassensicherheitsverordnung eine wesentliche Absenkung der Ausnahmengrenze bei der Mindestanzahl an Kassen, um der Struktur des österreichischen Einzelhandels besser gerecht zu werden.

Laut erlassener Registrierkassensicherheitsverordnung können nur Unternehmer mit einem geschlossenen Gesamtsystem und mit mehr als 500 Eingabestationen durch einen Feststellungsbescheid eine Sicherheitseinrichtung ohne Signaturerstellungseinheit genehmigt bekommen. Der Handelsverband fordert eine signifikante Absenkung, damit die Regelung der kleinteiligeren Struktur des österreichischen Einzelhandels besser gerecht wird, die nicht mit internationalen Maßstäben gemessen werden kann. Konkret betrifft dies § 3 Pkt. 8 und § 20 Pkt. 3 der Registrierkassensicherheitsverordnung.

Der Handelsverband steht für Transparenz im Handel, spricht sich jedoch klar gegen künstlich etablierte Grenzen aus, die den österreichischen Handel in seiner Wettbewerbsfähigkeit hemmen.  

POSITION DES HANDELSVERBANDES IN AKTUELLER HANDELSZEITUNG

Position des Handelsverbands

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