Digital Markets Act: Handelsverband begrüßt Fairplay durch Regulierung globaler Tech-Konzerne

EU-Parlament bringt Meilenstein zur Begrenzung der Marktmacht von Amazon, Facebook & Co auf den Weg. Eigene Produkte dürfen in Rankings künftig nicht mehr bevorzugt werden. Im Fall eines Verstoßes drohen Geldbußen von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes.

Wien, 15.12.2021 - Zweieinhalb Jahre nach der erfolgreichen Wettbewerbsbeschwerde des Handelsverbandes gegen den Amazon Marketplace hat das EU-Parlament am Dienstagabend den nächsten Meilenstein für die Begrenzung der Marktmacht digitaler Giganten auf den Weg gebracht. Mit dem Digital Markets Acts (DMA) will die EU marktmächtige "Gatekeeper"-Plattformen wie Amazon oder Facebook, die einen erheblichen Einfluss auf den europäischen Binnenmarkt haben, endlich stärker regulieren.

Konkret sieht der Digital Markets Act eine ganze Reihe von Pflichten für Gatekeeper-Plattformen vor, so soll etwa gewerblichen Nutzern der Zugriff auf jene Daten ermöglicht werden, die sie bei der Nutzung der Plattform des Gatekeepers selbst generieren. Unternehmen, die auf der Gatekeeper-Plattform werben, sollen überdies die notwendigen Werkzeuge bereitgestellt werden, um eine unabhängige Überprüfung der Anzeigen durchführen zu können.

DMA als entscheidender Baustein für Datenschutz "Made in Europe"

Darüber hinaus soll es Gatekeeper-Plattformen künftig verboten sein, eigene Produkte im Ranking günstiger zu behandeln als ähnliche Produkte, die von Dritten auf der Plattform angeboten werden. Damit wäre es etwa Amazon künftig nicht mehr erlaubt, seine Eigenmarken gegenüber ähnlichen Konkurrenzprodukten zu bevorzugen. Weiters sollen die Gatekeeper-Plattformen künftig keine personenbezogenen Daten aus Kernplattformdiensten mit personenbezogenen Daten aus anderen von ihnen angebotenen Diensten oder aus Diensten Dritter kombinieren dürfen.

Verstöße sollen mit Milliarden-Strafen geahndet werden

Im Fall eines Verstoßes gegen den Digital Markets Act drohen den Unternehmen empfindliche Geldbußen von bis zu 10 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes. Bei systematischen Verstößen gegen die DMA-Verpflichtungen könnten den Gatekeepern zusätzliche Abhilfemaßnahmen auferlegt werden, bis hin zur Veräußerung von Teilen eines Geschäfts.

"Eine konsequente Regulierung der digitalen Märkte auf EU-Ebene ist seit Jahren überfällig. Daher begrüßen wir den Digital Markets Act ausdrücklich. Diese Verordnung gibt uns Hoffnung auf faire Wettbewerbsbedingungen zwischen marktmächtigen Online-Plattformen und heimischen KMU-Händlern", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

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