Handelsverband unterstützt entschlossenes Vorgehen des Finanzministers bei einer fairen Besteuerung von Online-Konzernen aus Drittstaaten

Legale Steuervorteile klar wettbewerbsverzerrend - auf Kosten heimischer Unternehmen

Wien (OTS) – Eine vom Handelsverband lange geforderte Maßnahme zur Sicherung des österreichischen Handels steht jetzt auch auf der Agenda des Finanzministeriums: die faire Besteuerung von Online-Konzernen aus Drittstaaten. Derzeit liegt die effektive Steuerlast eines Unternehmens mit digitalem Geschäftsmodell im Schnitt bei nur neun Prozent und damit um mehr als die Hälfte unter der Steuerlast für Betriebe mit traditionellem Geschäftsmodell. Nun geht es darum, rasch eine faire Regelung zu finden und diese europaweit zu implementieren.

Hintergrund: Während jedes heimische KMU mit der Körperschaftssteuer belastet wird, können etwa internationale Online-Händler ohne physische Präsenz in Österreich diese Steuer umgehen und damit Millionenbeträge sparen. Eine faire Besteuerung könnte Abhilfe schaffen und damit mehr Chancengleichheit und einen offenen Wettbewerb sicherstellen. Gleichzeitig würden damit auch die Staatshaushalte der EU-Mitglieder sowie deren Arbeitsmärkte gestärkt und der Import von Billigprodukten insbesondere aus Asien gebremst. "Alle sprechen von der Digitalisierung. Höchste Zeit, dass diese auch in unserem Steuersystem ihren Niederschlag findet. Die Diskriminierung heimischer Händler gegenüber den Online-Plattformen aus Drittstaaten muss beendet werden", so Stephan Mayer-Heinisch, Präsident des Handelsverbandes.

Europäische Lösung bis Juni 2018

"Gewinne, die in Österreich erwirtschaftet werden, sollten auch in Österreich versteuert werden. Solange das nicht rechtlich verpflichtend so geregelt ist, kann von Steuergerechtigkeit oder freiem Wettbewerb überhaupt keine Rede sein", bestätigt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will, "daher begrüßen wir sowohl das entschlossene Vorgehen des Finanzministers, als auch die vom Bundeskanzler angekündigte sechsmonatige Frist für die Umsetzung der digitalen Betriebsstätte auf europäischer Ebene, um dieser Wettbewerbsungleichheit zu begegnen." Sollte ein europäischer Schulterschluss bis Anfang Juni 2018 nicht realisiert werden können, würde die österreichische Bundesregierung demnach einen nationalen Alleingang forcieren. Der Handelsverband steht der Bundesregierung hierfür als Ansprechpartner und Know-how-Geber zur Vorbereitung der nationalen Pläne zur Verfügung.

Die Kernpunkte einer Reform zur Sicherstellung von Steuergerechtigkeit umfassen folgende drei Hebel:

Hebel 1: Versteuerung "ab dem erstem Euro" bei Einzelpaketversand in die EU
Viele (insbesondere asiatische) Online-Händler nutzen die EU-Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Postlieferungen aus Drittländern unter 22 Euro Warenwert sowie die Zollfreigrenze von 150 Euro mit allen legalen und zum Teil auch mit weniger legalen Mitteln aus, u.a. indem sie Sendungen bewusst falsch deklarieren. Gerne werden etwa Sneakers bei Versendung in die EU zwar mit dem tatsächlichen, über der 22 Euro Freigrenze liegenden Warenwert, dem Konsumenten verrechnet, aber mit einem weit niedrigeren Wert deklariert, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen. Der Handelsverband hat bereits vor Jahren darauf hingewiesen und bedauert, dass der vorliegende EU Kommissionsvorschlag diese Mehrwertsteuerschieflage erst mit 1. Jänner 2021 abschaffen möchte. Ein entschlosseneres Handeln könnte zu einem Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten von 7 Mrd. EUR jährlich und zu verbesserten Wettbewerbsbedingungen für die derzeit benachteiligten Unternehmen innerhalb der EU führen. 

Hebel 2: Besteuerung auch bei Nutzung von Online-Marktplätzen durch Drittstaaten in der EU
Besonders heikel sind Mehrwertsteuerumgehungen im Zuge des Verkaufs über europäische Plattformen. Entweder wird die Einfuhrumsatzsteuer übergangen oder ein viel zu geringer Betrag entrichtet, wenn der Warenwert unter dem tatsächlichen Verkaufspreis angegeben wird. Daher sollten Plattformen und Fulfillment-Center die Mehrwertsteuer für ihre Handelspartner aus Drittländern unmittelbar abführen, wie es in Großbritannien bereits seit einem Jahr der Fall ist. Die Behörden schätzen die Mehreinnahmen 2016 auf eine Milliarde britische Pfund.

Hebel 3: Einführung der digitalen Betriebsstätte zur Beendigung der Körperschaftssteuervermeidung
Während jedes heimische KMU mit der Körperschaftssteuer belastet wird, können internationale Online-Händler ohne physische Präsenz in Österreich diese umgehen. Das implementierte Country-by-Country Reporting für Großkonzerne ist zwar ein erster Schritt, allerdings wird es über das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erst ab 750 Mio. Euro konsolidiertem Umsatz schlagend. Die Einführung digitaler Betriebsstätten könnte Abhilfe schaffen, unfaire Gewinnverschiebungen verhindern und der Steuervermeidung globaler Großkonzerne effektiv entgegenwirken.

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mag. Gerald Kühberger, MA
Communications Manager
gerald.kuehberger@handelsverband.at
+43 (1) 406 22 36-77