Handelsverband: EuGH-Urteil zum Karfreitag darf beschäftigungsintensive Branchen nicht zusätzlich belasten

Österreich bei Feiertagen bereits jetzt im internationalen Spitzenfeld. Mehrkosten von 600 Mio. Euro für Wirtschaftsstandort Österreich kaum zu stemmen.

Wien, 23.01.2019 - Der Europäische Gerichtshof hat gestern entschieden, dass die in Österreich geltende Regelung zum Karfreitag gegen EU-Recht verstößt. Der Handelsverband fordert daher eine gleichheitskonforme, diskriminierungsfreie Feiertagsregelung ohne Mehrbelastung für den heimischen Handel.

"Bei der Umsetzung des EuGH-Urteils in Österreich dürfen unsere Händler, die hierzulande 600.000 Arbeitnehmer beschäftigen, nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Immerhin haben wir mit 13 Feiertagen pro Jahr bereits eine der großzügigsten Feiertagsregelungen in der EU. Ein zusätzlicher Feiertag würde unsere Wirtschaft 600 Millionen Euro kosten", erklärt Stephan Mayer-Heinisch, Präsident des Handelsverbandes.

"Eine weitere Verteuerung des Faktors Arbeit ist den heimischen Handelsunternehmen nicht zumutbar und hätte problematische Folgen für beschäftigungsintensive Branchen wie den Handel. Überdies ist der Freitag im Handel nach dem Samstag der zweitwichtigste Einkaufstag der Woche. Daher würde ein allgemeiner Karfreitags-Feiertag gerade den stationären, heimischen Handel massiv negativ treffen, während internationale Online-Händler wieder mal indirekt profitieren", ergänzt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Karfreitag als allgemeiner gesetzlicher Feiertag absolutes "no go"

Der Handelsverband unterstützt daher eine rasche und praxisorientierte Neuregelung für den Karfreitag, die aber aufkommensneutral sein muss. Wichtig wäre jedoch eine einheitliche bundesweite Lösung über alle Branchen hinweg, um dieses umstrittene Thema nicht auch noch auf die kollektivvertragsrechtliche Ebene zu verlagern.

Der im Raum stehende Vorschlag der Bischofskonferenz, den Karfreitag zum allgemeinen Feiertag aufzuwerten und dafür den Pfingstmontag zu streichen, ist aus Sicht des Handels aufgrund massiver Umsatzverluste ein absolutes "no go".

Ein möglicher Lösungsweg, den der Handel mittragen würden: Es gibt keinen zusätzlichen allgemeinen Feiertag und keinen zusätzlichen Urlaubstag für alle, sondern ein Urlaubstag wird kombiniert mit einem Rechtsanspruch auf Urlaub bei bestimmten religiösen Festivitäten (z.B. Karfreitag, Versöhnungstag, etc). Somit könnten sich jene Arbeitnehmer freinehmen, die dies aus religiösen Gründen möchten, und für die anderen Arbeitnehmer würde sich nichts ändern. Urlaubstage müssen ja ansonsten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart werden.

"Wir brauchen bei den Arbeitskosten ein wettbewerbsfähiges Niveau. Davon profitieren unmittelbar sowohl die Arbeitgeber, als auch die Arbeitnehmer. Daher müssen jetzt rasch Gespräche für eine EU-rechtskonforme Feiertagsregelung geführt werden – mit der obersten Doktrin, keinesfalls Mehrkosten für jene Unternehmen zu schaffen, die Beschäftigung und Wertschöpfung in Österreich sicherstellen", so Rainer Will abschließend.

 

 

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