Handelsverband unterstützt Forderung nach Neuaufstellung der Speichermedienvergütung

Wien, 21.04.2023 – Die Urheberrechtsabgabe (URA; oder auch Speichermedienvergütung genannt) ist eine Abgabenpflicht für sämtliche Speichermedien, um Künstler:innen, Autor:innen und andere Urheber zu entschädigen, wenn ihre Werke kopiert oder anderweitig verwendet werden. Die österreichischen Verwertungsgesellschaften fordern nun eine Erhöhung der bestehenden Tarife der Speichermedienvergütung für "neue Medien" sowie eine Erweiterung auf weitere Produktkategorien wie u.a. digital Spielzeuge, Car Entertainment-Systeme sowie Haushaltsgeräte mit Entertainment.

Eine aktuelle Studie der WKÖ hat jedoch ergeben, dass die Kosten für Einhebung, Verteilung und Kontrolle höher sind, als die Abgaben insgesamt ausmachen. Der Handelsverband unterstützt deshalb die Forderung nach einer Neuaufstellung des Systems.

Die Vergütung hat derzeit derjenige zu leisten, der das unbespielte Trägermaterial vom Inland oder vom Ausland aus als erster in Österreich verkauft. Dies ist in der Regel der Importeur, im Falle einer inländischen Produktion ist es der Hersteller. Angesichts des hohen Aufkommens von Importen von ausländischer Versandhändlern ist es kaum möglich, die ordnungsgemäße Abfuhr der Speichermedienvergütung zu kontrollieren, was  zu beträchtlichen Marktverzerrungen führt.

"Es besteht der Verdacht, dass ausländische Online-Händler, die direkt Endkonsument:innen beliefern, die Speichermedienvergütung wohl häufig nicht oder nicht ordnungsgemäß abführen. Dadurch entsteht eine beträchtliche Wettbewerbsverzerrung zulasten des österreichischen Handels", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. Eine grundlegende Veränderung des Systems könnte hier Abhilfe schaffen.

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