Lohnnebenkostenerhöhung durch die Hintertüre

Wien, 23.10.2015 - Der Handelsverband weist darauf hin, dass ab 1.1.2016 durch das dann geltende Steuerreform-Gesetz, Geldzuwendungen im Rahmen von Dienstjubiläen (Jubiläumsgelder) sozialversicherungspflichtig werden.

Dies führt zwangsläufig zu geänderten Parametern bei der Rückstellungsberechnung. Konkret müssen Unternehmen ab 1.1.2016 für kollektivvertraglich geregelte Jubiläumsgeldansprüche neuerdings den Sozialversicherungs-Dienstgeber-Anteil (derzeit 20,68 %) rückstellen. Dieser ist bei Anspruchseintritt zahlungswirksam abzuführen.

Bisher bestand bei kollektivvertraglich geregelten Ansprüchen bei Dienstjubiläen und Firmenjubiläen Sozialversicherungs-Freiheit. Aus Sicht des Handelsverbandes entspricht dies einer Lohnnebenkostenerhöhung „durch die Hintertüre“.

Diese Gesetzesänderung reduziert die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich und betrifft alle:

  • Die Unternehmen reduzieren ihre Investitionsneigung durch den erhöhten Rückstellungsbedarf weiter – mit entsprechenden volkswirtschaftlichen Konsequenzen.
  • Auch die Arbeitnehmer verlieren, da sich das ausgezahlte Jubiläumsgeld um den abzuführenden Sozialversicherungs-Dienstnehmer-Anteil verringert.
  • Der Staat verliert letztlich, da der erhöhte Rückstellungsbedarf bei den Unternehmen die Steuerbemessungsgrundlage vermindert.

Da sich die Eigenkapitalstruktur der Unternehmen dadurch verschlechtern wird, fordert der Handelsverband zumindest eine Fristverschiebung auf 1.1.2017, damit Unternehmen genug Zeit haben, diese Umstellung auch mit angemessener Vorlaufzeit in der Planung zu berücksichtigen.

Rückfragehinweis

Handelsverband
Andreas Weigl
Communications Manager
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