Handelsverband begrüßt Novelle der COVID-19-Schutzverordnung: Handel schließt im November einheitlich um 19:00 Uhr

Novelle tritt bereits morgen (11.11.) in Kraft - Ausgenommen sind Tankstellen, Automaten sowie Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen

Wien, 10.11.2020 - Der Handelsverband begrüßt die heute vom Gesundheitsministerium erlassene 1. Novelle zur COVID-19-Schutzverordnung und insbesondere die branchenweit einheitliche Eingrenzung der Ladenöffnungszeiten auf längstens 19:00 Uhr. Ausnahmen gibt es lediglich für Tankstellen, Automaten, sowie Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen (mit max. 80 m² Verkaufsfläche).

"Mit der Novellierung der Covid-19-Schutzverordnung durch das Gesundheitsministeriums haben unsere Händler nun endlich Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung. Gleichzeitig können wir damit die gesundheitsbehördliche Intention der Ausgangsbeschränkungen von 20:00 bis 6:00 Uhr bestmöglich unterstützen", erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Die (bereits ab morgen Mittwoch geltende) Nachschärfung der bestehenden Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 hatte der Handelsverband bereits letzte Woche jedenfalls für den Non-Food-Handel empfohlen, damit die Menschen - abseits der Deckung der Grundbedürfnisse - den abendlichen Nachhauseweg legal bestreiten können.

"Die Ausgangsbeschränkungen haben eine temporäre Anpassung der Öffnungszeiten erforderlich gemacht. Der einheitliche Ladenschluss um 19:00 Uhr gibt nun sowohl den Mitarbeitern als auch den Unternehmen und den Kunden entsprechende Planungssicherheit. Selbstverständlich darf die Beschränkung der Öffnungszeiten nur so lange gelten wie die Ausgangsregelung", stellt Handelssprecher Will klar.

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