Handelsverband begrüßt Anpassung der Quarantäne-Strategie. Nicht notwendige Arbeitsausfälle müssen dringend vermieden werden.
Für positiv getestete Menschen mit aufrechtem Dienstverhältnis sollte ein (PCR-)Test nach 5 Tagen Quarantäne verpflichtend sein. Wichtig: Engpässen im Wirtschaftskreislauf zielgerecht gegensteuern.
Wien, 15.03.2022 - Der Handelsverband begrüßt die heute von Gesundheitsminister Rauch präsentierte Anpassung der Quarantäne-Regeln. Der Umgang mit symptomlosen Kontaktpersonen wird an das Infektionsgeschehen angepasst: Es erfolgt keine Absonderung von Kontaktpersonen mehr. Stattdessen darf man als Kontaktperson weiterhin mit FFP2-Maske arbeiten oder einkaufen gehen, nicht aber in die Gastronomie oder zu Veranstaltungen.
"Immer mehr Handelsbetriebe klagen über Arbeitsausfälle und einen akuten Personalmangel. Es war absehbar, dass die Öffnung der Nachgastronomie, die nachweislich zu den Infektionstreibern zählt, zu erhöhten Fallzahlen führt und dadurch als logische Konsequenz auch die Zahl der Kontaktpersonen steigt. Gemeinsam mit den Lockerungsschritten hätte auch zeitgleich eine Anpassung der Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen erfolgen müssen. Wir freuen uns, dass dieser verabsäumte Schritt nun doch nachgeholt wird", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz gelinderes Mittel als Absonderung
Aktuelle Studien - wie die der US-Nationalen Akademie der Wissenschaften - belegen nachweislich, dass korrekt getragene FFP2-Masken einen extrem hohen Schutz vor einer CoV-Infektion bieten. Selbst wenn sich ein infizierter und ein gesunder Mensch in einem Innenraum auf kurzer Distanz begegnen, liegt die Ansteckungsgefahr auch nach 20 Minuten nur bei 0,1 Prozent. Die Einführung einer FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz und beim Einkaufen für symptomlose Kontaktpersonen ist jedenfalls ein gelinderes Mittel im Vergleich zur Absonderung für 5 bzw. 10 Tage.
Freitesten: Handelsverband empfiehlt verpflichtenden (PCR-)Test nach 5 Tagen Quarantäne bei aufrechtem Dienstverhältnis
Darüber hinaus sollte eine verpflichtende Freitestung nach 5 Tagen Absonderung für Corona positiv getestete Arbeitnehmer:innen eingeführt werden. Hintergrund: Immer mehr Unternehmen beklagen sich darüber, dass Personen, die sich in Quarantäne befinden, oftmals nicht die Möglichkeit nutzen, sich freiwillig freizutesten und die 10-tägige Quarantäne einfach abwarten. Dadurch entstehen erhebliche und vermeidbare Mehrkosten auch für den Staat. Fest steht: Jede arbeitsfähige Person mit aufrechtem Dienstverhältnis ist entscheidend, um den aktuellen Engpässen im Wirtschaftskreislauf entgegenzuwirken.
Gleichzeitig muss die Freitestung auch organisatorisch bundesweit ermöglicht werden - ein Freitesten ist in manchen Bundesländern in der Praxis aufgrund fehlender Testkapazitäten derzeit nicht möglich. Hier muss dringend nachgebessert werden.