Handelsverband begrüßt vorläufigen Stopp der slowakischen Sondersteuer für Einzelhandel. Binnenmarktbeschwerde zeigt Wirkung.

Kommission wertet Sonder-Retailsteuer in Höhe von 2,5% des Umsatzes als Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften. Einhebung vorläufig gestoppt.

Wien, 02.04.2019 - Die Europäische Kommission hat heute eine eingehende Untersuchung der umstrittenen, am 1. Jänner 2019 in Kraft getretenen Sondersteuer im Lebensmitteleinzelhandel der Slowakei eingeleitet. Anlass dafür waren Bedenken der Kommission wie auch des österreichischen Wirtschaftsministeriums, wonach bestimmte Befreiungen von der Steuer einigen Einzelhändlern einen selektiven Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen könnten und damit gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission die Slowakei angewiesen, die Einhebung der Steuer bis zum Abschluss ihrer Bewertung auszusetzen.

Sondersteuer gefährdet Existenz der Lebensmitteleinzelhändler

Hintergrund: Seit Anfang des Jahres müssen Lebensmitteleinzelhändler, die in der Slowakei tätig sind, eine vierteljährliche Steuer in Höhe von 2,5% ihres Gesamtumsatzes entrichten. Allerdings sind jene Einzelhändler ganz oder teilweise von der Entrichtung der Steuer befreit‚ die eine von mehreren Voraussetzungen hinsichtlich Größe, geografischem Tätigkeitsbereich und Art der Tätigkeiten erfüllen.

Einzelhändler, die Mitglieder von Handelsgesellschaften bzw. Franchise-Vereinbarungen sind, müssten die Steuer hingegen nicht zahlen, obwohl ihr kombinierter Umsatz mit dem der größten Einzelhändler vergleichbar ist.

Die internationale Kritik gegen den slowakischen Vorstoß reicht von willkürlicher Konfiszierung von Eigentum über die Einschränkung der Unternehmensfreiheit bis zur Diskriminierung von bestimmten Händlern. Die daraus resultierende Beeinträchtigung des Geschäftsergebnisses hätte starke Auswirkungen auf die betroffenen Handelsunternehmen, aber auch auf die Wirtschaft insgesamt. So gefährdet die 2,5%-ige Sondersteuer die Existenz der Lebensmitteleinzelhändler, da die Margen im Lebensmittelhandel im Durchschnitt lediglich bei 1-3% liegen.

Internationaler Schulterschluss gegen slowakischen Vorstoß erfolgreich

"Österreichische Lebensmittelhändler, die auch in der Slowakei aktiv sind, wären von der Retailsteuer massiv betroffen. Insofern begrüßen wir die Untersuchung durch die EU-Kommission und erwarten eine Aufhebung der Sondersteuer. Unser Einsatz auf internationaler Ebene und auch die Zusammenarbeit mit dem slowakischen Handelsverband haben sich jedenfalls ausgezahlt", erklärt Handelsverband-Vizepräsident Frank Hensel, der sich auf politischer Ebene für eine Aufhebung der slowakischen Regelung eingesetzt hat.

"Eine ähnliche Entwicklung hat es bereits in Ungarn gegeben. Dort hat letztendlich der Europäische Gerichtshof die Sondersteuer für unrechtsmäßig erklärt und sie musste zurückgenommen werden", ergänzt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. "Herzlichen Dank an Wirtschaftsministerin Schramböck und Außenministerin Kneissl für die Unterstützung in dieser Angelegenheit."

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