Handelsverband präsentiert umfassenden Geoblocking-Leitfaden

Ab 3. Dezember 2018 ist die Geoblocking-Verordnung direkt anwendbar und für Händler bindend

Wien (OTS) - Der österreichische Handelsverband hat drei Monate vor dem Start der Geoblocking-Verordnung in Kooperation mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) einen detaillierten Geoblocking Leitfaden entwickelt.

Hintergrund: Die Verordnung (EU) 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung – kurz: Geoblocking-Verordnung – verbietet die differenzierte Behandlung von Verbrauchern und u.U. auch von Unternehmen, wegen ihrer Nationalität, ihres Wohnortes oder des Ortes ihrer Niederlassung.

Online-Shops ebenso wie stationäre Händler sind direkt von der Verordnung betroffen, da sie einen Kauf durch einen Kunden nicht länger auf Basis seiner Nationalität oder seines Wohnortes ablehnen dürfen. "Während damit ausdrücklich keine Lieferverpflichtung einhergeht, wird de facto ein Kontrahierungszwang geschaffen. Kunden aus anderen Teilen des Europäischen Wirtschaftsraums sollen in der Lage sein, unter exakt denselben Bedingungen einzukaufen wie lokale Kunden", erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

"Händler sollten daher dringend Maßnahmen ergreifen, um ihre Online-Shops auf die technische und rechtliche Übereinstimmung mit den Vorschriften der Verordnung vorzubereiten. Unser Leitfaden dient dazu, die handelsrelevanten Vorschriften der Geoblocking-Verordnung praxistauglich zu erläutern", so Will.

Der vollständige, 23-seitige Leitfaden mit detaillierten rechtlichen Informationen und zahlreichen Praxis-Beispielen ist ab sofort kostenfrei HIER erhältlich.

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