Handelsverband unterstützt Forderung von ÖGB und AK nach Sonderfreistellung für schwangere Handelsmitarbeiterinnen

Betroffene Arbeitgeber müssen Kosten vom Krankenversicherungsträger ersetzt bekommen

Wien, 18.02.2021 - Der Handelsverband unterstützt die Forderung von Gewerkschaft und Arbeiterkammer, den Freistellungsanspruch von schwangeren Arbeitnehmerinnen als besonderen Corona-Schutz auch auf den Handel auszuweiten. Derzeit haben nur schwangere Berufstätige in körpernahen Dienstleistungen (u.a. Friseurinnen, Masseurinnen) aufgrund der Corona-Pandemie das Recht auf Sonderfreistellung. Den betroffenen Arbeitgebern wird das fortbezahlte Entgelt für die Mitarbeiterinnen ersetzt.

"Im stationären Handel ist der Kundenkontakt zwar lose, jedoch in einigen Fällen unumgänglich. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, auch schwangeren Handelsmitarbeiterinnen die Möglichkeit auf eine Sonderfreistellung während der Corona Pandemie zu geben, sofern die schwangere Arbeitnehmerin nicht auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden kann", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Die Beschäftigung von schwangeren Verkäuferinnen ist derzeit schwer möglich, da diese nicht in den Lagerbereich ausweichen können, wo vorwiegend körperlich anstrengende Arbeiten zu verrichten sind. Der Handelsverband empfiehlt daher dringend, auch schwangere Handelsmitarbeiterinnen ab der 14. Schwangerschaftswoche von der Sonderfreistellung zu erfassen. Selbstverständlich muss der Arbeitgeber in diesem Fall die Kosten vom Krankenversicherungsträger ersetzt bekommen. "Es kann nicht sein, dass die krisengebeutelten Händler auf diesen Kosten sitzen bleiben", stellt Handelssprecher Rainer Will klar.

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