Handelsverband zu Abfallwirtschaftsgesetz: Geplante Mehrwegquote bis 2024 unmöglich zu erreichen.

Verpflichtende Mehrwegquote ist Eingriff in Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Viele Kleinstlieferanten stehen vor dem Aus. HV fordert schrittweise Erhöhung der Mehrwegquote auf freiwilliger Basis.

Der österreichische Lebensmitteleinzelhandel ist sich seiner Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt bewusst und nimmt diese Rolle sehr ernst. Er sollte jedoch als Letztvertreiber weiterhin frei darüber entscheiden dürfen, welche Getränke in welchen Gebinden er den Konsument:innen anbietet. Das geplante Mehrwegsystem des Umweltministeriums greift zweifellos in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Erwerbsfreiheit ein. An die Stelle des freien Marktes soll eine amtlich verordnete Quotenregelung zugunsten bestimmter Waren treten. Dadurch werden die heimischen Lebensmitteleinzelhändler in ihrer Berufsausübung beschränkt.

Verpflichtende Mehrwegquote befeuert letztlich Verderb-Quoten

"Das bestehende, freiwillige Mehrwegangebot in den Supermärkten ist aktiv kundengetrieben. Wenn Mehrwegflaschen von den Kundinnen und Kunden stärker nachgefragt werden, dann steigt automatisch auch das Angebot und damit die Mehrwegquote. Dieses Grundprinzip der freien Marktwirtschaft hat sich in Österreich jahrzehntelang bestens bewährt, daher halten wir nichts von einer verpflichtenden Mehrwegquote. Überdies ist es weder ökologisch noch verkehrspolitisch nachvollziehbar, Gebinde über große Distanzen in ganz Europa hin- und herzuschicken, nur um eine gesetzliche Quotenregelung erfüllen zu können", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Es zeigt sich bereits jetzt in der Praxis, dass Kund:innen nicht unbedingt vom Einweggebinde Abstand nehmen, nur weil ein Mehrweg-Angebot besteht. Umweltpolitisch ist es daher nicht sinnvoll, Mehrweg verpflichtend in die Regale zu stellen, wenn die Kunden trotzdem zum Einweggebinde greifen und somit letztlich nur die Verderb-Quoten nach oben eskalieren.

Schrittweise Erhöhung der Mehrwegquote auf freiwilliger Basis wäre sinnvoll

Die angestrebten Quoten des Umweltministeriums sind bis 2024 im Lebensmitteleinzelhandel unmöglich zu erreichen. Es gibt schlicht zu wenige potenzielle Lieferanten, insbesondere im Bereich der Milch kann die Warenverfügbarkeit im Mehrweg-Sortiment nicht sichergestellt werden. Auch bei alkoholfreien Getränken können die Lieferanten am Markt ihre Kapazitäten nicht innerhalb von zwei Jahren derart massiv ausbauen. Zahlreiche Abfüller in ganz Österreich verfügen zurzeit über keine Mehrweg-Abfüllmöglichkeiten und müssen erst Anlagen bauen bzw. Flaschenpools aufbauen und in eine entsprechende Rücknahmelogistik investieren. Die Planung, Genehmigung und der Bau neuer Abfüllanlagen ist innerhalb von zwei Jahren nicht realisierbar.

"Nicht nur die Abfüller, auch alle Lebensmitteleinzelhändler, insbesondere die Diskonter, stehen vor der Aufgabe, innerhalb kürzester Zeit alle Filialen mit Mehrwegpfandsystemen auszustatten oder auszubauen, von der damit verbundenen Logistik und Lager-Infrastruktur ganz zu schweigen. Es braucht daher realistische Übergangsfristen. Sinnvoll wäre eine schrittweise Erhöhung der Quoten auf freiwilliger Basis, um allen Betrieben die Möglichkeit zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur zu geben", ist Will überzeugt.

Existenzgefährdende Auswirkungen auf Kleinstlieferanten

Die im AWG vorgesehene Angebotsquote wird mittelfristig zur Folge haben, dass Kleinstlieferanten (Startups, KMUs) im Handel ausgelistet werden müssen, da ansonsten die geplanten Quoten nicht erreicht werden können. Nur große Unternehmen können sich ausreichend große Abfüllanlagen leisten. Besonders bei Milch werden einige kleine Molkereien keine MW-Abfüllanlagen errichten können. Aber auch für viele kleine Bierbrauer gibt es derzeit keine Möglichkeiten bei größeren Vertriebsgebieten in Mehrweg abzufüllen. Die eigene Logistik reicht dafür nicht aus. Das schränkt Kleinstlieferanten in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung ein. "Es kann doch nicht im Interesse der Politik und der Umwelt-NGOs sein, einen derart gravierenden Wettbewerbsnachteil für regionale Kleinproduzenten, Startups und KMU zu schaffen. Das würde die Angebotsvielfalt für unsere Kundinnen und Kunden deutlich reduzieren und tausende Arbeitsplätze kosten", so Rainer Will, bundesweiter Sprecher des Handels.

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