Handelsverband Corona-Umfrage: 6 von 10 KMU-Händlern erwarten im April Umsatzrückgänge von mehr als 50%

Liquiditätsengpass spitzt sich zu. Ein Viertel könnte bereits im April von Zahlungsunfähigkeit betroffen sein. eCommerce kompensiert nur Bruchteile.

Wien, 20.04.2020 - Seit mehr als einem Monat befindet sich Österreich im Corona-Krisenmodus, der Internationale Währungsfonds hat für 2020 eine heftige globale Rezession prognostiziert. Wie es den heimischen klein- und mittelgroßen Unternehmen im Handel derzeit geht, mit welchen Herausforderungen sie besonders zu kämpfen haben und welche Maßnahmen ihnen am meisten helfen würden, hat der Handelsverband in einer Blitzumfrage analysiert.

Heftige Umsatzverluste für 75% der stationären KMU-Händler

In der Befragung geben drei Viertel der KMU-Unternehmen an, dass sich die Corona-Krise und der vorübergehende Shutdown negativ auf ihren Umsatz im stationären Handel ausgewirkt haben. Fast ein Drittel der Händler hat auch im Onlinehandel mit Umsatzrückgängen zu kämpfen.

Im April erwarten – trotz der schrittweisen Öffnung im Handel seit 14. April – sogar 80% der Händler eine negative Umsatzentwicklung, fast 60% rechnen dabei mit einem starken Geschäftsrückgang von mehr als -50%.

Onlinehandel kann Verluste auf der Geschäftsfläche nicht ausgleichen

Im Zuge der Corona-Pandemie haben 14% der heimischen KMU-Händler einen Webshop erstellt, weitere 24% haben ihren bestehenden Onlineshop ausgebaut. Einen Teil der Umsatzverluste kann man damit schon auffangen, allerdings reden wir hier von maximal 50 Millionen Euro (bei einem wöchentlichen Umsatzverlust von bis zu einer Milliarde Euro im österreichischen Handel während des Shutdowns).

42% der kleineren Händler mussten daher Teile der Belegschaft in Kurzarbeit schicken, 17% bereits Mitarbeiter entlassen. Neueinstellungen gab es im März lediglich in 4% der Betriebe.

Es ist daher nicht überraschend, dass bereits mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen um finanzielle Hilfen aus dem Corona-Rettungsschirm angesucht haben bzw. planen, dies noch zu tun. Eile ist insbesondere bei Kurzarbeitsanträgen geboten, da hier die Frist für die rückwirkende Begehrensstellung für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mit Beginn im Monat März nur noch bis heute, 20. April 2020, 24:00 Uhr, möglich ist. Ab 21. April können nur noch Kurzarbeitsanträge eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.

Unternehmen gehen liquide Mittel aus

Die angespannte Lage aufgrund von Covid-19 hat naturgemäß auch heftige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität der heimischen Betriebe. "Ein Viertel unserer KMU-Händler sagt, dass sie innerhalb eines Monats von Zahlungsunfähigkeit betroffen sein könnten. 7% der Unternehmen mussten bereits schließen oder werden in Kürze den Betrieb einstellen", erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Top 3 Empfehlungen der KMU-Händler an die Bundesregierung:

  • Leichtere, unbürokratischere Beantragung von Hilfen (62%)
  • Umfangreichere Unterstützungsleistungen (57%)
  • Schnellere Auszahlung der beantragten Hilfen (51%)

"Wir wissen, wie schwierig diese Krise für alle ist, vor allem auch für die Politikerinnen und Politiker, die sich unermüdlich einsetzen. Doch nun müssen substanzielle Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm bei den betroffenen Unternehmen ankommen, um Arbeitsplätze zu retten und den Wirtschaftsstandort Österreich abzusichern. Der Goldschatz am Meeresboden hilft nichts, wenn der Rettungsring nicht rasch zugeworfen wird", so Rainer Will.

Die Erhebung fand von 16. bis 20. April statt, 233 KMU-Händler (52 stationäre Händler, 41 Online-Händler und 140 Omnichannel-Händler) aus dem Kreis der 3.000 Mitglieder des Handelsverbandes nahmen an der Befragung zu den Auswirkungen der Corona-Krise teil.

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