Mehrheit der Händler erhalten keinen Energiekostenzuschuss – Anpassung im nationalen Gesetz erforderlich!

Energiekostenzuschuss muss allen Betrieben mit erhöhten Strom- und Gaspreisen gewährt werden. EU-Beihilfenrecht würde das vorsehen.

Der Energiekostenzuschuss steht laut Bundesregierung kurz vor der Fertigstellung. Ein Großteil der österreichischen Handelsbetriebe wird dabei wohl durch die Finger schauen, sollte an den bisherigen Eckpunkten festgehalten werden.

Die derzeitige rechtliche Basis für die Gewährung eines Energiekostenzuschusses, das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, sieht nämlich vor, dass nur "energieintensive Unternehmen" anspruchsberechtigt sind. Das sind nach dem Gesetz solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3% des "Produktionswertes" belaufen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5% des "Mehrwertes" beträgt. Diese Regelung würde dazu führen, dass fast alle österreichischen Händler in der Praxis nicht unterstützt werden.

"Die absolute Mehrheit der heimischen Handelsbetriebe erfüllen diese Anspruchsvoraussetzungen nachweislich nicht und erhalten somit auch keinerlei Unterstützung bei den eklatant gestiegenen Energiepreisen. Das muss dringend angepasst werden", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

EU-Beihilferahmen nutzen

Der Handelsverband appelliert deshalb an die Bundesregierung, von den beihilferechtlichen Möglichkeiten, die die EU eröffnet, auch im Vollumfang Gebrauch zu machen. "Die Aussagen, dass der EU-Beihilferahmen nicht mehr hergibt, lassen wir nicht gelten. Im EU-Beihilferahmen ist sehr wohl eine Unterstützung für alle Unternehmen, die mit einem außergewöhnlichen starken Anstieg der Erdgas- und Strompreise kämpfen, vorgesehen", so Will.

Von der Politik erwartet man sich deshalb eine zeitnahe Anpassung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz. "Nicht nur energieintensive Betriebe sind massiv von der Teuerung betroffen, die Gaskrise gefährdet alle Unternehmen in ihrer Existenz. Daher braucht es seitens der Bundesregierung auch eine Lösung, die wirklich alle betroffenen Firmen berücksichtigt. Zu viel steht am Spiel", unterstreicht Handelssprecher Rainer Will.

Anpassung des Merit-Order-Systems überfällig

Planungssicherheit ist das Gebot der Stunde. Das sollte bei den Rahmenbedingen für den Energiekostenzuschuss auch gelten.

"Auf EU-Ebene braucht es jetzt endlich ein Handeln, um das Merit-Order-System weiterzuentwickeln. Damit sparen wir uns weitere Einmaleffekte und Gutscheinmodelle in künftigen Krisenphasen. Ein modernes Politikverständnis muss mit laufenden Reformen einhergehen, die nicht nur die energieintensive Industrie, sondern auch den beschäftigungsintensiven Handel entlasten", appelliert Handelsverband-Präsident Stephan Mayer-Heinisch an die politischen Entscheidungsträger:innen.

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mag. Gerald Kühberger, MA
Pressesprecher
gerald.kuehberger@handelsverband.at
+43 (1) 406 22 36-77

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

office@handelsverband.at
+43 (1) 406 22 36