KV-Verhandlungen: Tarifanpassung im Handel auf absoluter Oberkante

Handelsverband trägt Anpassung in Zeiten der Krise zur Sicherung von 415.000 Arbeitsplätzen und 15.000 Lehrstellen im österreichischen Handel mit. Mindestgehalt steigt auf 1.800 Euro.

Wien, 23.11.2021 - Der österreichische Handel macht gerade die schwerste Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg durch. Daher hat der Handelsverband bereits im Vorfeld der heute beendeten Kollektivvertragsverhandlungen drauf hingewiesen, dass es heuer um faire Gehaltsanpassungen mit Augenmaß gehen muss.

"Angesichts der schwierigen Ausgangslage und der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Lockdowns geben die Händlerinnen und Händler ihren Beschäftigten mit der heutigen Einigung Planungssicherheit, wenngleich jeder Euro mehr bei den Personalkosten den Handelsbetrieben in der Kassa fehlen wird", erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Arbeitsplätze im österreichischen Handel. Die starke Erhöhung des Mindestgehalts im Handel um 3,45 Prozent auf 1.800 Euro macht die Attraktivität der Branche auch in Zahlen deutlich. Generell ist diese Tariferhöhung auch ein Zeichen der Dankbarkeit an die Beschäftigten, die in den letzten zwei Jahren während der Corona-Pandemie Außergewöhnliches geleistet haben", so Will.

Die fixierte Erhöhung bewegt sich deutlich über der vorab außer Streit gestellten Teuerungsrate von 2,1 Prozent (von Oktober 2020 bis September 2021) und stellt gerade in diesen Zeiten für viele Händler eine große Herausforderung dar. Wir haben immer gesagt, es braucht einen Schulterschluss zur Sicherung des "Arbeitsplatzes Österreich" und es muss daher auch im Sinne der Arbeitnehmervertreter die oberste Prämisse gelten, so viele Beschäftigte wie möglich im Handel durch die Krise zu führen. Die Verlagerung des Anspruchs auf Stundenerhöhung auf die betriebliche Ebene ist sinnvoll und wurde auch vom Handelsverband empfohlen. Damit kann Mehrleistung tatsächlich dort entlohnt werden, wo es hingehört: nämlich individuell und auf betrieblicher Ebene.

Bedauerlich ist für den Handelsverband, dass es trotz des Versprechens der Gewerkschaft im Zuge der KV-NEU-Verhandlungen jetzt nicht zu einer wesentlichen Entrümpelung des Zuschlagswesens gekommen ist. Das Zuschlags- und Mehrstundenabrechnungssystem bleibt damit auch weiterhin kompliziert und muss insbesondere im Hinblick auf bessere wirtschaftliche Planungssicherheit möglichst rasch reformiert werden. Der wirtschaftliche Ausgang des restlichen Jahres steht für die Arbeitgeber noch in den Sternen, zumal der vierte bundesweite Lockdown im stationären Non-Food-Handel einen Umsatzverlust von 2,7 Milliarden Euro zur Folge hat. Nun gilt es, im Schulterschluss mit den Arbeitnehmer:innen diese Herkulesaufgabe zu stemmen, um das wirtschaftliche Comeback zu schaffen.

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