Neue Kontrollpflicht im Salzburger Handel ab 3.1.2022. HV: Kontrollen für Personal maximal an Kassa machbar

2G-Kontrollen können maximal im Zuge des Kaufvorgangs direkt an der Kasse abgewickelt werden. Handelspersonal kann Kontrollen beim Einlass in der Praxis nicht stemmen.

Wien, 23.12.2021 - Der Handelsverband nimmt die soeben im Salzburger Landesgesetzblatt veröffentlichte Verschärfung der Kontrollen im nicht lebensnotwendigen Handel in Salzburg zur Kenntnis.

2G-Kontrollen maximal beim Kaufvorgang im Kassenbereich machbar

"Solange der Handel in Salzburg offenbleiben kann, nehmen wir mit Blick auf Omikron Kontrollen maximal im Zuge des Erwerbs von Waren an der Kassa in Kauf. Es kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass sich dadurch etwas am Infektionsgeschehen ändert, da der Handel nachweislich kein Corona-Hotspot ist. Flächendeckende 2G-Kontrollen im Eingangsbereich der Geschäfte sind jedenfalls nicht umsetzbar.", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Praxistauglichkeit: Kontrollen beim Einlass in Geschäftslokal nicht umsetzbar

Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die ein Geschäftslokal im Non-Food Handel betreten, gustieren nur und kaufen nicht. Eintrittskontrollen würden für viele geimpfte oder genesene Spontankäufer:innen eine zu mühsame Eintrittsbarriere darstellen und damit Arbeitsplätze gefährden. Zudem müsste für Eingangskontrollen zusätzliches Personal eingesetzt werden, was für die Händler:innen angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage derzeit unmöglich ist.

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