Schrittweise Öffnung des Handels ab 14. April: Händler brauchen dringend Antworten auf 7 offene Fragen

Handelsverband richtet offenen Brief an Gesundheitsminister Anschober. KMU-Händler müssen Öffnung ihrer Geschäfte ab Dienstag vorbereiten. Verordnung noch immer nicht erlassen.

Wien, 08.04.2020 - Am kommenden Dienstag, 14. April, startet die schrittweise Öffnung des österreichischen Non-Food Handels. Den Beginn machen kleine Geschäfte unter 400 m2 Verkaufsfläche sowie alle Bau- und Gartencenter. Der Handelsverband dankt der Bundesregierung und insbesondere Gesundheitsminister Anschober für diese schrittweise Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, um die wirtschaftlichen Kollateralschäden in Österreich in Grenzen zu halten – wenngleich wir uns aus Gründen der Fairness für eine Öffnung aller Geschäfte eingesetzt hatten (damit sich die Kundenfrequenz besser aufteilt und da größere Flächen ebenso den Mindestabstand von einem Meter sowie die weiteren gesundheitsbehördlichen Auflagen einhalten hätten können).

7 offene Fragen aus Sicht des Handels

Nach der Ankündigung dieser schrittweisen Öffnung warten die betroffenen Handelsbetriebe allerdings noch immer auf konkrete Details, wie sie denn ab 14. April konkret vorzugehen haben. Daher ersucht der Handelsverband das Gesundheitsministerium, die folgenden Fragen ehestmöglich zu klären:

1. Welche konkreten Schutzmaßnahmen und Hygiene-Vorschriften müssen von den Händlern ab 14. April eingehalten werden?
Reicht es z.B. wenn die Mitarbeiter Plexiglasmasken tragen oder müssen jedenfalls auch extra Plexiglaswände im Kassenbereich angebracht werden? [Empfehlung des Handelsverbandes ist die Ermöglichung von Plexiglasmasken]

2. Wenn Händler nicht alle vorgegebenen Schutzmaßnahmen erfüllen können, dürfen diese dann nicht aufsperren?
[Empfehlung des Handelsverbandes ist eine Zulassung der Öffnung, auch wenn – etwa aufgrund von Engpässen bei der Beschaffung von Masken oder einem Mangel an Plexiglaswänden und deren Monteuren – nicht alle Vorgaben sofort vollumfänglich erfüllt werden können, sofern redliche Anstrengungen nachgewiesen werden]

3. Dürfen – von außen direkt begehbare – kleine Geschäfte in Fachmarktzentren ab 14.4.2020 öffnen?
[Empfehlung des Handelsverbandes: Ja]

4. Ist Click&Collect für alle Händler ab 14. April erlaubt?
[Empfehlung des Handelsverbandes: Ja]

5. Welche Öffnungszeitenregelungen werden ab 14. April gelten?

6. Wenn Händler trotz Öffnungserlaubnis ihre Geschäfte bis auf weiteres aus betriebswirtschaftlichen Gründen geschlossen halten – können sie weiterhin COVID-19 Förderungen (z.B. Zuschüsse) beziehen?
[Empfehlung des Handelsverbandes: Ja]

7. Warum erhalten Dienstgeber für die Freistellung von Dienstnehmern der kritischen Infrastruktur (z.B. Lebensmittelhandel), die der COVID-19-Risikogruppe angehören, nicht auch einen Kostenersatz vom Bund im Falle der Freistellung?
[Der Schutz des menschlichen Lebens sollte in jedem Bereich stets oberste Priorität haben]

Eine finale rechtliche Klarstellung erwartet sich der heimische Handel auch bei der Frage, was mit den kleinen Geschäften mit weniger als 400 m2 Verkaufsfläche in Shoppingcentern geschieht, sowie ob größere Händler durch Absperrungen und räumliche Verkleinerung ihrer Geschäfte ebenfalls bereits am 14. April aufsperren dürfen. Laut Website des Sozialministeriums (FAQ-Bereich) ist eine räumliche Verkleinerung nicht möglich und gilt die 400 m2 Grenze für die gesamte Fläche von Einkaufszentren. Der Handelsverband hätte in beiden Fällen eine andere Lösung bevorzugt.

Der Handelsverband dankt der Bundesregierung für den laufenden Einbezug, allerdings sind wesentliche Fragen seitens des Gesundheitsministeriums noch offen. Daher appellieren wir an Gesundheitsminister Anschober, diese ungeklärten Fragen zeitnah mit einer entsprechenden Verordnung zu klären, damit die betroffenen Händler Planungssicherheit und Zeit zur Umsetzung der behördlichen Vorgaben haben.

"Uns ist bewusst, wie schwierig die aktuelle Situation für alle ist – insbesondere auch für die politischen Entscheidungsträger, denen wir für ihren unermüdlichen Einsatz danken. Doch jetzt braucht es Klarheit. 10.000 Händler wissen nicht, was sie ab Dienstag umsetzen müssen. Unsere KMU-Händler aber auch die filialisierten, beschäftigungsintensiven größeren Händler brauchen Rechtssicherheit und klare behördliche Vorgaben, wenn sie in weniger als 5 Tagen aufsperren sollen", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will abschließend.

Der Handelsverband empfiehlt überdies eine Bezuschussung für jene hygienebedingten Mehraufwände (Schutzmasken, Plexiglaswände, Desinfektionsmittel), die den Unternehmen entstehen, um den Geschäftsbetrieb überhaupt erst zu ermöglichen. Die Bundesregierung wiederum könnte den Maskenverkauf von der MwSt befreien, sofern Händler diese zu Selbstkosten vertreiben.

Kontakt

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Mag. Gerald Kühberger, MA
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