Internationaler Onlinehandel verstopft Altpapiercontainer: Handelsverband fordert Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtung

2/3 der Altpapiertonnen mit Kartons gefüllt. Strengere Kontrollen durch mehr Transparenz bei Entpflichtung im Cross Border Online-Handel notwendig.

Wien, 05.02.2019 - Der Handel ist sich seiner großen Verantwortung hinsichtlich einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft bewusst und setzt sich seit Jahren intensiv mit dem Thema Verpackungen auseinander. Hier gibt es mittlerweile viele Regularien. Der Begriff der Verpackungen wird dabei weit gefasst und beinhaltet nicht nur Produktverpackungen (Verkaufsverpackung) und Transportverpackungen (Kartons), sondern auch Packhilfsmittel wie Klebebänder.

Onlinehändler aus Drittstaaten unterliegen in Österreich der Verpackungsverordnung

Jeder Unternehmer, der in der Österreich Verpackungen in Verkehr setzt, hat bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen. Aber nicht nur die inländischen Hersteller, Importeure und Abpacker (Unternehmen, die Waren für den Weiterverkauf verpacken) unterliegen der Verpackungsverordnung. Auch Versandhändler ohne Sitz in Österreich, die Waren direkt an österreichische Letztverbraucher liefern, werden vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst.

Konkret müssen die erwähnten Akteure für das Inverkehrsetzen von Verpackungen an private Endverbraucher pro Kilo Verpackungsmaterial einen bestimmten Betrag bezahlen - das sog. "Entpflichtungsentgelt". Mit diesem Entgelt wird u.a. die Verwertung und Entsorgung der Verpackungen finanziert.

Abgewickelt wird das Ganze über "Sammel- und Verwertungssysteme" wie die ARA, für die eine Systemteilnahmepflicht besteht. "Die Rechtslage ist also klar. Auch Online-Händler aus anderen EU-Staaten sowie aus Drittstaaten sind von den nationalen Regelungen umfasst. Doch die Realität sieht anders aus: Vor allem Online-Händler aus dem asiatischen Raum nehmen an keinem Sammel- und Verwertungssystem teil und entrichten somit auch kein Entpflichtungsentgelt", erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Plattformbetreiber wie Amazon oder Alibaba in die Pflicht nehmen

Die Folge ist, dass es zu einer Umverteilung kommt und fast ausschließlich österreichische Händler belastet werden. Um dem ein Ende zu bereiten, fordert der Handelsverband eine verstärkte Inpflichtnahme von Plattformen. "Plattformbetreiber wie Amazon oder Alibaba sollen für die nicht entrichteten Entpflichtungsentgelte ihrer Marktplatzhändler haften, sofern diese an keinem nationalen Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen oder nachweislich ihrer Entpflichtung nicht nachkommen", empfiehlt Will.

Um dieser Haftung zu entgehen, müssten sich Plattformbetreiber künftig eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem sowie die formalen Meldungen an die Sammel- und Verwertungssystem über die in Österreich in Verkehr gesetzten Verpackungsmengen von den Marktplatzhändlern vorlegen lassen und diese auf ihre Richtigkeit überprüfen.

Die gesammelten Unterlagen müssten die Plattformen aufbewahren und jährlich kumuliert eine Übersichtsmeldung an die Verpackungskoordinierungsstelle abgeben. Diese kann dadurch stichprobenartig Kontrollen vornehmen und die Einhaltung der Bestimmungen - auch durch Drittstaaten-Händler - sicherstellen.

"Wir sehen diese Maßnahme als wichtigen Schritt zu mehr Wettbewerbsfairness, insbesondere global betrachtet", so Will abschließend.

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mag. Gerald Kühberger, MA
Communications Manager
gerald.kuehberger@handelsverband.at
+43 (1) 406 22 36-77