Handelsverband begrüßt Quarantäne-Aus, kritisiert Wegfall der Entschädigungen bei Covid-bedingten Ausfällen von symptomatischen Mitarbeitern

Bundesregierung überträgt Last der Coronaausfälle auf die Arbeitgeber und schwächt damit die Händler inmitten der Teuerungskrise spürbar.

Wien , 26.07.2022 - Die Auswirkungen der Covid-Sommerwelle sind bereits deutlich spürbar. Viele Urlaubsrückkehrer:innen fallen Covid-bedingt deutlich länger aus, was nicht nur die bestehende Belegschaft sondern auch die Händler stark belastet.

Eine Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne für symptomfreie, verantwortungsbewusste Mitarbeiter:innen bringt diesbezüglich zwar eine Erleichterung für die Arbeitgeber:innen, aber der damit zusammenhängende Entfall von Entschädigungsansprüchen auch für symptomatische Personen wiegt schwer.

Hintergrund: In dem uns vorliegenden Verordnungsentwurf sind bei einer Infektion mit SARS-COV 2 grundsätzlich keine Absonderungen, sondern allgemein nur mehr Verkehrsbeschränkungen vorgesehen, dabei wird nicht zwischen symptomatischen und symptomlosen COVID-positiven Personen unterschieden. Das hat zur Folge, dass auch symptomatische COVID-positive Personen, die selbstverständlich nicht arbeiten gehen können, nur einer Verkehrsbeschränkung unterliegen und keinen Absonderungsbescheid mehr erhalten. Ohne Absonderungsbescheid besteht für die Händler aber auch kein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstentgang für abgesonderte Mitarbeiter:innen mehr.

"Die Lockerungen bei den Quarantäne-Regeln beinhalten leider ein ‚trojanisches Pferd‘, dass das Pandemierisiko des Ausfalles von COVID-positiven symptomatischen Beschäftigten auf die Firmen überträgt. Die bereits durch die Teuerungskrise gebeutelte mittelständische Wirtschaft, aber auch die beschäftigungsintensiven Händler werden dadurch in ihrer Substanz geschwächt. Im Namen der österreichischen Händler fordern wir die Regierung auf, dies zu überdenken und anzupassen", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

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