Letzte Chance für Handelsunternehmen um Registrierkassen mit Manipulationsschutz zu besorgen
Wien, 14.03.2017 - Handelsverband sieht durch Lieferengpässe bedingten Nachholbedarf und erwartet im Einzelfall in der Umstellungsphase Nachsicht bei der prüfenden Behörde
Registrierkassen müssen ab 1. April 2017 beim Finanzamt angemeldet und manipulationssicher sein. Ist dies nicht der Fall, müssen Betriebe nachweisen, dass sie sich bis 15. März darum gekümmert haben, sonst werden bis zu 5.000 Euro Strafe fällig.
„Wir sehen in der Branche große Anstrengungen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Jedoch kommen Lieferanten kaum mit der Bearbeitung der Anfragen nach. Wir wissen von einigen Lieferengpässen, weshalb der 1. April bestimmt nicht von allen Betrieben eingehalten werden kann. Umso wichtiger ist es, in der vom Finanzministerium eingeräumten Übergangsphase, die Beratung in den Vordergrund zu stellen und gewissenhaft wirtschaftende Unternehmer nicht zu bestrafen“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.
Der Handelsverband ruft alle Unternehmen auf, den letzten Tag zu nutzen, um eine manipulationssichere Kassen zu ordern bzw. Maßnahmen zu setzen bestehende Systeme entsprechend nachzurüsten, falls dies bis jetzt verabsäumt wurde.
Details zu den Anforderungen sowie umfangreiche FAQ findet man auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer