Steuerreform: Handelsverband begrüßt Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer für mehr Kaufkraft & Gewinnfreibetrag für Eigenkapitalaufbau

Regionaler Klimabonus wesentlich, um ländliche Stadt- und Ortskerne zu erhalten. Der Wermutstropfen: Kalte Progression bleibt bestehen, starke Lohnnebenkostensenkung bleibt aus.

Der Handelsverband begrüßt die heute von der Bundesregierung verkündete ökosoziale Steuerreform, die ab 2022 in Kraft tritt. Diese umfasst ein Gesamtvolumen der Entlastung von über 18 Milliarden Euro und soll vor allem jene Gruppen entlasten, die berufstätig sind bzw. die stets gearbeitet haben und jetzt in Pension sind.

Sehr positiv hervorzuheben sind die Lohn- und Einkommensteuersenkung beider Stufen von 35 auf 30 Prozent bzw. von 42 auf 40 Prozent als auch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, die vor allem kleine Einkommen entlasten wird. Damit wird arbeitenden Menschen künftig mehr Kaufkraft zur Verfügung stehen.

Starke Kaufkraftstärkung zur richtigen Zeit, da Inflation durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zunimmt.

"Jenen Menschen, die den Mut zum Gestalten aufbringen, die einer Beschäftigung nachgehen und damit die Systeme des Staates mittragen, soll auch etwas in der Tasche bleiben. Daher ist die Kaufkraftstärkung durch die Lohn- und Einkommenssteuersenkung zu begrüßen. Schade ist allerdings, dass die ´kalte Progression´ nicht abgeschafft wurde, denn gerade die pandemiebedingte Teuerung wird große Teile der Senkung neutralisieren und eine strukturelle Verankerung wäre der treffsicherste Ausgleich. Bei den Lohnnebenkosten für die Unternehmen hätte sich der heimische Handel einen starken Schritt gewünscht, um beschäftigungsintensive Betriebe, die von Gewinnfreibeträgen nicht profitieren können, auch im EU-Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen. Wir begrüßen die Steuerreform jedenfalls, da die Kaufkraft gestärkt wird, auch für Familien und Geringverdiener:innen.", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes in einer ersten Stellungnahme.

Mitarbeiterbeteiligungsmodell wertvoll, um Mitarbeiter:innen gezielt fördern und binden zu können

Künftig werden Mitarbeiter:innen stärker am Erfolg des Unternehmens, in dem sie tätig sind, profitieren können. Durch ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell werden unternehmerisches Denken und Partizipation mit bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei gefördert. "Das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell ist ein wertvolles Instrument, da Firmen damit Beschäftigte besser binden und deren unternehmerisches Denken und Handeln fördern und entlohnen können." so Rainer Will.

Erhöhung des Familienbonus begrüßenswert

Die Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen sieht außerdem eine Anpassung des Familienbonus vor: Dieser wird von 1.500 Euro pro Kind auf 2.000 Euro pro Jahr erhöht. In Zukunft werden Familien damit ihre Lebenserhaltungskosten besser bestreiten können. Der Handelsverband begrüßt die Erhöhung, damit Familien deren Lebenserhaltungskosten besser bestreiten können.

Senkung der Körperschaftssteuer geplant

Als Steigerung der Standortattraktivität bringt die neue Steuerreform eine Senkung der KÖst von 25 auf 24 Prozent und zum Ende der Legislaturperiode auf 23 Prozent mit sich. Der Gewinnfreibetrag ist für jene Unternehmen positiv, die Gewinne erwirtschaften, was beileibe pandemiebedingt nicht alle sind. Für eben jene besteht die Möglichkeit mehr Eigenkapital aufzubauen und krisenresilienter zu werden.

Regionaler Klimabonus leistet Beitrag zur Erhaltung der Stadt- und Ortskerne

Die ökologische Steuerreform beinhält mit der CO2-Reform eine starke ökologische Komponente. Mit der Einführung einer CO2-Beipreisung soll klimafreundliches Verhalten in Zukunft einfach und günstiger werden. Vorgesehen ist ein CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne, der bis 2025 stetig gesteigert wird.

Ein regionaler Klimabonus wird gestaffelt nach Wohnorten an alle Österreicher:innen ausbezahlt. Die Abrechnung sieht regionale Abstufungen vor. So sollen bspw. 100 Euro pro Jahr für jene ausgezahlt werden, die in der Stadt wohnhaft sind, 200 Euro jährlich für alle Personen, die am Land leben. Dieser Bonus leistet einen Beitrag zur Erhaltung der Stadt- und Ortskerne und wird vor allem von mittelständischen Händler:innen in Regionen begrüßt.

"Die Entlastung durch die neue ökosoziale Steuerreform ist für die arbeitende Bevölkerung begrüßenswert, nachdem die Inflation ohnehin hoch ist - als Auswirkung der Verwerfungen durch die Coronakrise. Ökosoziale Elemente sind sinnvoll, um die Wirtschaft zukunftsfit aufzustellen und einen Transfer in Richtung klimafreundliches Verhalten zu unterstützen. Dabei darf allerdings die Wettbewerbsfähigkeit nicht leiden und sämtliche Regelungen zur Co2-Steuer müssen unbürokratisch geregelt werden. Die genauen Auswirkungen auf den Handel und die Zustellung müssen noch analysiert werden, dazu sind die Details noch ausständig", so Rainer Will mit einem ersten Fazit zu den verkündeten Maßnahmen der Steuerreform.

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