Tag gegen Lebensmittelverschwendung: Handel spendet jährlich 12.250 Tonnen Lebensmittel an Sozialorganisationen

Jetzt Haftungsfragen lösen & lebensmittelrechtliche Graubereiche bei Abnahme durch Sozialmärkte klären!

Wien, 28.09.2020 - Am 29. September findet der erste "International Day of Food Loss and Waste" statt. Der von den Vereinten Nationen (UN) initiierte Tag soll auf das globale Problem der Lebensmittelverschwendung aufmerksam machen, denn Essen im Müll belastet das Klima und den Planeten. Die daraus resultierenden Kosten werden EU-weit auf mehr als 140 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Daher ist die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung nicht nur aus ökologischer Perspektive sinnvoll, sie bringt auch erhebliche ökonomische Vorteile.

Prinzip der Freiwilligkeit statt gesetzlicher Zwangsmaßnahmen

Österreich hat sich im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele zur Halbierung der vermeidbaren Lebensmittelabfälle in Haushalten und im Handel bis 2030 verpflichtet. Der heimische Handel unterstützt daher schon seit Jahren freiwillige Initiativen wie "Lebensmittel sind kostbar", um die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und die Weitergabe an Sozialorganisationen aktiv zu fördern. Supermärkte geben nicht mehr verkäufliche, aber noch genießbare Lebensmittel an Tafeln und andere Sozialeinrichtungen weiter. Maßnahmen, die in anderen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben werden mussten, sind in Österreich seit vielen Jahren gelebte Realität.

"Für uns Händler sind Lebensmittel nicht nur kostbar, sie sind Kernbestandteil unserer Geschäftstätigkeit und Lebensgrundlage für uns alle. Daher erfüllt der heimische Lebensmittelhandel die höchsten Qualitätsansprüche. Wir haben im Branchenvergleich sehr geringe Margen und daher überhaupt kein Interesse daran, Lebensmittel wegzuwerfen", bestätigt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

"Der entscheidende Trumpf im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist die Weitergabe an Sozialeinrichtungen. In Österreich werden pro Jahr 12.250 Tonnen Lebensmittel vom Handel an Sozialorganisationen gespendet. Darüber hinaus werden 10.000 Tonnen an nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln zur Futtermittelherstellung verwertet. Wir sind im internationalen Vergleich ein absoluter Vorreiter", so Will.

Sozialorganisationen brauchen mehr Rechtssicherheit

Heimische Lebensmittelgeschäfte, in deren Umgebung es eine Tafel oder einen Sozialmarkt gibt, arbeiten eng mit diesen zusammen - freiwillig, effizient und ohne gesetzlichen Zwang. Aus rechtlicher Sicht sind Tafeln und Sozialmärkte hierzulande als Inverkehrbringer zum Endkonsumenten zu sehen - mit allen lebensmittelrechtlichen Pflichten. Die Möglichkeiten dieser Sozialorganisationen, die entsprechenden Vorgaben insbesondere hinsichtlich Qualitätskontrollen und Lebensmittelsicherheit einzuhalten, sind jedoch nicht mit jenen von Lebensmittelhändlern zu vergleichen.

In Nachbarländern wie Italien gibt es daher die gesetzliche Regelung, dass Sozialorganisationen nicht für Mängel von Produkten haftbar gemacht werden können, die sich nach bestem Wissen weitergegeben haben. Da die erforderlichen Rahmenbedingungen für Sicherheit und Hygiene durch die Sozialorganisationen bei Erhalt der Spenden gewährleistet sind, bietet das italienische Gesetz den Spendern eine zusätzliche Rückversicherung. Damit werden Schenkungen gefördert, ohne die notwendigen Schutzmaßnahmen in Frage zu stellen. "Die Sozialorganisation haben mehr Rechtssicherheit und sind vor Haftungsklagen geschützt. Die Händler wiederum müssen weniger Bedenken bei der Weitergabe von Produkten haben. Hier braucht es in Österreich endlich eine bessere Lösung", erklärt Handelssprecher Rainer Will.

In Österreich ist der Handel hingegen Steuer- und lebensmittelrechtlich gezwungen, bei der Weitergabe von Lebensmitteln in einem Graubereich zu agieren. So müssen Lebensmittel vor der Weitergabe als Verderb deklariert werden, um die Vorsteuer anwenden zu können. Bedingung dafür wäre allerdings, dass die Waren nicht mehr verkäuflich/verkehrstauglich sind. Damit dürften sie aber auch nicht mehr über Sozialeinrichtungen in Verkehr gebracht werden. Dieser rechtliche Graubereich muss künftig klarer geregelt werden.

Kampf gegen Lebensmittelverschwendung beginnt beim Verbraucher

Darüber hinaus sollte die heimische Tafel-Infrastruktur durch öffentliche Mittel gestützt werden. In Österreich passiert dies zurzeit - abgesehen von der Stadt Wien - nur in minimalem Ausmaß, der Großteil der Infrastruktur kommt von privaten Spendern. Die größten vier heimischen Lebensmitteleinzelhändler (REWE, SPAR, HOFER, LIDL) steuern beispielsweise jährlich insgesamt 100.000 Euro für den Verband der Österreichischen Tafeln bei und spenden regelmäßig Ausstattung für Sozialmärkte. "Die Verteilung von Lebensmitteln an einkommensschwache Menschen liegt auch im öffentlichen Interesse. Das sollte von staatlicher Seite stärker unterstützt werden", empfiehlt Will.

Entscheidend ist überdies, die Lebensmittelverschwendung dort zu bekämpfen, wo sie tatsächlich passiert. Eine deutliche Reduktion wäre vor allem in den privaten Haushalten möglich. Laut Greenpeace stammen 42% der heimischen Lebensmittelabfälle im Rest- und Bio-Müll aus Haushalten, aber weniger als 10% aus dem Einzel- und Großhandel. Daher braucht es entsprechende Anreize und Sensibilisierungsmaßnahmen beim Endverbraucher. Der Kampf gegen Lebensmittelabfälle muss ein integraler Bestandteil des Schullebens werden. Nur so kann das Ausmaß der Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30% reduziert werden.

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