Testpflicht für MitarbeiterInnen? Handel sieht geplante Novelle des COVID-19-Maßnahmengesetzes kritisch.

Händler plädieren für Beibehaltung der bisherigen Regelung & Wahlmöglichkeit zwischen Test und FFP2-Maske

Wien, 04.03.2021- Der österreichische Handel sieht die geplante Novelle des COVID-19-Maßnahmengesetzes, die gestern in Begutachtung geschickt wurde, kritisch. Insbesondere die geplante Testpflicht ohne Alternative für alle MitarbeiterInnen mit Kundenkontakt sorgt für heftige Irritationen und wirft neue Fragen auf.

Mehraufwand durch geplante Gesetzesänderung wäre für viele Händler nicht finanzierbar

Im Entwurf von § 1 Abs. 5c COVID-19-Maßnahmengesetz entfällt die Verpflichtung, in einer entsprechenden Verordnung das Tragen einer FFP2-Maske als Alternative zum Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr vorzusehen.

Damit würde in der Praxis die defacto Wahlmöglichkeit von ArbeitnehmerInnen mit unmittelbarem Kundenkontakt entfallen, eine FFP2-Maske zu tragen, wenn sie keinen Nachweis über einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorweisen können oder wollen.

Da gemäß Generalkollektivvertrag der Arbeitgeber die ArbeitnehmerInnen für die Zeit der Testdurchführung unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freistellen muss, hätten die Arbeitgeber erhebliche finanzielle und organisatorische Mehraufwände zu stemmen, sollte die Änderung tatsächlich beschlossen werden. Für kleine Geschäfte mit einer Ein-Personen-Besetzung müsste für den Testzeitraum eine Ersatzkraft eingesetzt werden. Das ist für die von der Corona-Krise teilweise stark angeschlagenen Unternehmen schlicht nicht mehr finanzierbar.

"Bei 330.00 Beschäftigten allein im Einzelhandel wäre die geplante Testpflicht ohne Alternative für alle unsere Betriebe - egal ob klein oder groß - ein wirtschaftspolitischer Supergau. Mittlerweile ist sogar wissenschaftlich erwiesen, dass das Corona-Infektionsrisiko für Beschäftigte im Handel deutlich niedriger ist als jenes der Allgemeinbevölkerung. Daher können wir die Intention hinter dieser geplanten Novellierung nicht nachvollziehen. Die bisherige Regelung mit der Wahlmöglichkeit zwischen FFP2-Maske und wöchentlichem Test hat sich im Handel in den letzten Wochen bestens bewährt und sollte daher beibehalten werden", stellt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will klar.

Alternativvorschlag: Zulassung von Nasenbohrer-Selbsttests

Sollte die Bundesregierung an ihrem Plan festhalten und eine Testpflicht für alle HandelsmitarbeiterInnen mit Kundenkontakt vorschreiben, fordert der Handelsverband zumindest die Zulassung von Nasenbohrer-Selbsttests als gültigen Nachweis, die seit dieser Woche in den Apotheken gratis erhältlich sind.

"Die Nasenbohrertests könnten direkt in den Filialen von den MitarbeiterInnen selbst durchgeführt werden und würden somit weit weniger zeitliche Ressourcen beanspruchen. Überdies könnten die Teststraßen dadurch entlastet werden", ist Handelssprecher Rainer Will überzeugt.

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