Preisdumping im E-Commerce: Umsatzsteuerumgehung bei Versand in die EU muss abgeschafft werden

Wien, 27.04.2017 - Händler aus Nicht-EU-Staaten die auf Onlinemarktplätzen ihre Waren anbieten, vermeiden die Umsatzsteuer und verschaffen sich so Wettbewerbsvorteile gegenüber heimischen Händlern.

Der Handelsverband spricht sich klar für einen fairen Welthandel aus, im dem sich Österreich als offene Volkswirtschaft positionieren muss, um Wohlstand zu schaffen.

Wie stellt man jedoch sicher, dass jene Händler – etwa aus dem asiatischen Raum – die für den Verkauf Online-Marktplätze und deren Lager nutzen, auch Umsatzsteuer zahlen? Aktuell leider ungenügend.

Dadurch entgehen dem Staat Millionen an Steuereinnahmen, aber vor allem werden heimische Händler aus dem Markt gedrängt, da die internationale Konkurrenz ihre Produkte durch diese Steuervorteile günstiger anbieten kann.

„Ein Großteil der Waren, die asiatische Händler über Plattformen vertreiben, wird ohne Umsatzsteuer verkauft. Damit können sie 20% billiger anbieten als heimische Händler. Beim wem wird der Kunde da wohl kaufen?“, hinterfragt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, die Steuervorteile für Händler aus Nicht-EU-Staaten.

In Großbritannien ziehen die Finanzbehörden seit einem Jahr die Marktplätze zur Verantwortung und verlangen von ihnen, die Umsatzsteuer ihrer Marktplatz-Händler aus Drittstaaten einzuziehen. Die Behörden schätzen die Mehreinnahmen 2016 auf eine Milliarde britische Pfund. Wettbewerbsverzerrende Steuerregelungen sowie Steuer-und Zollfreigrenzen die Billigwaren nach wie vor in die restliche EU schleusen, müssen auch bei uns abgeschafft werden.

„Wir stehen für einen funktionierenden Cross-Border Handel und sehen in Onlineplattformen einen wichtigen Vertriebsweg und Partner für heimische Unternehmen, jedoch braucht es eine faire Besteuerung für alle Marktteilnehmer. Würden Plattformen und Marktplätze die Umsatzsteuer ihrer Handelspartner aus Nicht-EU-Staaten selbst an die nationalen Finanzämter abführen müssen, wäre diese wettbewerbsverzerrende Situation leicht zu bereinigen“, so Rainer Will.

Abschaffung der Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerbefreiung
Dass bei Direktsendungen an Konsumenten in der EU eine zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen bis zu 150 Euro je Sendung sowie eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer bis 22 Euro ein Problem für den europäischen Handel darstellen, hat die EU schon erkannt. Ein EU Kommissionsvorschlag zur Mehrwertsteuerrichtlinie liegt bereits vor und soll diese Steuerschieflage demnach mit 1. Jänner 2021 abschaffen. Dies bedeutet einen Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten von 7 Mrd. EUR jährlich und verbesserte Wettbewerbsbedingungen für die gegenwärtig benachteiligten Unternehmen aus der EU.

„Die Einführung eines vereinfachten Deklarationsverfahrens beim Zoll und die Abschaffung der Zoll- und Steuerprivilegien bei der Einfuhr in die EU sind ein wichtiger Schritt, der nicht früh genug gemacht werden kann. Jetzt müssen noch die Steuerprivilegien der Drittstaaten-Händler die via Online-Marktplatz in die EU verkaufen aufgelöst werden. Der zusätzliche Preisvorteil wäre dahin, Arbeitsplätze würden geschützt und die Steuereinnahmen würden steigen. Damit würden der österreichische und europäische Handelsstandort auch global profitieren“, sieht Will noch weiteren Handlungsbedarf.

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mag. Andreas Weigl
Communications Manager
andreas.weigl@handelsverband.at
+43 (1) 406 22 36-77