Lebensmittelhandel offen für verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Nahrungsmitteln. Aber was ist mit der Gastronomie?

Handelsverband: Handel gesprächsbereit. Lebensmittelindustrie gefordert. Gastrobetriebe sollten Standards des Handels im Sinne des Konsumenten nachziehen.

Wien, 29.01.2019 - Die österreichischen Umwelt- und Tierschutzstandards sind so hoch wie in kaum einem anderen Land. Daher setzt der heimische Lebensmitteleinzelhandel (LEH) in vielen Bereichen auf österreichische Produkte – häufig zertifiziert mit dem AMA Gütesiegel. In den Regalen findet sich eine Vielzahl an regional und lokal produzierten Qualitätsprodukten, häufig aus biologischem Anbau. Damit trägt der Handel entscheidend zum Erhalt landwirtschaftlicher Strukturen und Produzenten in Österreich bei.

Insbesondere Eigenmarken fördern im Gegensatz zu Industriemarken eine lokale, regionale Produktion und bieten für heimische Landwirte eine substantielle Absatzchance. Darüber hinaus werden österreichische Produkte auch seitens der Konsumenten dezidiert bevorzugt, obwohl sie im internationalen Vergleich aufgrund verschiedenster struktureller Faktoren etwas teurer sind. Heute hat Österreich den EU-weit höchsten Bio-Anteil im Lebensmitteleinzelhandel. Im Bereich der Milchprodukte stammen Eigenmarken zu 95 Prozent aus österreichischer Produktion, bei den Backwaren liegt der Anteil bei 90 Prozent, bei Fleisch sind es rund 70 Prozent, und bei Obst und Gemüse liegt der Lebensmittelhandel im Jahresschnitt bei rund 50 bzw. in den Sommermonaten bei über 75 Prozent.

Rewe, Spar, Hofer und Lidl für Gespräche offen

Auch in der Herkunftskennzeichnung ist der Handel im EU-Vergleich bereits vorbildhaft und massiv in Vorleistung gegangen. Vor diesem Hintergrund möchte der Handelsverband – der die führenden Lebensmitteleinzelhändler Rewe, Spar, Hofer und Lidl in dieser Thematik vertritt – anlässlich der aktuellen medialen Berichterstattung erneut klarstellen, dass der Lebensmittelhandel konstruktiven Gesprächen über eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel durchaus offen gegenübersteht.

"Es gibt seitens des Handels keine Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung geplante verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutat bei Produkten mit Fleisch, Ei und Milch, sofern diese auch in der Gemeinschaftsverpflegung Anwendung findet", bestätigt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will, "eine einheitliche Kennzeichnungspflicht ist auf jeden Fall sinnvoll, egal ob ein Konsument seine Lebensmittel im Handel, in der Kantine oder im Lokal bezieht. Alles andere ist aus Verbrauchersicht nicht nachvollziehbar."

Kaum Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung

Österreichs Großküchen versorgen nach Schätzungen der Initiative "Land schafft Leben" rund 1,8 Millionen Menschen pro Tag. Über die Herkunft und die Produktionsbedingungen der dort verarbeiteten Lebensmittel ist jedoch wenig bekannt. Eine Herkunftskennzeichnung ist in diesem Bereich weder verpflichtend noch üblich, selbiges gilt auch für die öffentliche Beschaffung.

Laut Regierungsprogramm soll es für die Gemeinschaftsverpflegung in Österreich künftig eine verpflichtende nationale Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft geben. Für die Gastronomie ist zumindest ein Anreizsystem zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Eiern vorgesehen.
Ein wichtiger Schritt! "Wir stehen für Transparenz und wollen nicht, dass unsere Konsumenten durch fehlende oder irreführende Etiketten getäuscht werden. Würden die Verbraucher in Betriebskantinen oder Restaurants die Herkunft ihrer Speisen kennen, wäre die Nachfrage nach Produkten aus Herkunftsländern mit hohen Standards wesentlich höher. Davon würde auch die heimische Landwirtschaft stark profitieren", ist Rainer Will überzeugt.

Aktuell landen allein in der Gastronomie in Österreich täglich ca. 1,6 bis 1,8 Millionen Käfigeier aus Ländern wie der Ukraine, ohne dass dies dem Konsumenten bewusst ist. Der österreichische Lebensmitteleinzelhandel bietet hingegen ausschließlich Eier aus Boden- und Freilandhaltung an. Daher braucht es mehr Transparenz für verarbeitete Lebensmittel – egal ob im Handel, in der Gastronomie oder bei Direktvermarktern. "Wichtig ist nur, dass sich der bürokratische Mehraufwand für Hersteller und Händler in Grenzen hält und auf realistische Übergangsfristen geachtet wird. Darüber hinaus erwarten sich unsere Händler, bei der Planung und Umsetzung aktiv miteinbezogen zu werden", so Will abschließend.

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