Wachstumsmotor Gesundheit: Ausweitung der Vertriebswege für rezeptfreie Arzneimittel auf Supermärkte

Handelsverband sieht den von dm eingereichten Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof als wichtigen Schritt, um rechtliche Gleichstellung zu erreichen

Rezeptfreie Medikamente dürfen bis dato nur in Apotheken verkauft werden. Beim Drogisten und anderen Einzelhändlern finden Konsumenten bislang nur Nahrungsergänzungsmittel und Vitaminpräparate im Regal. Dies ist laut einem Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers verfassungswidrig, weil es keinen sachlichen Unterschied gebe, der diese rechtliche Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte. Es liegt somit ein möglicher Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor.

„Der Handelsverband kann den Schritt von dm zum Verfassungsgerichtshof sehr gut nachvollziehen. Eine mögliche rechtliche Ungleichbehandlung muss, im Sinne eines gerechten Marktes, geprüft werden. Ein positiver Bescheid darf aber nicht von einer willkürlichen Beschränkung auf Apotheken zur nächsten Einschränkung auf Drogisten führen. Wir sprechen uns deshalb für gleiches Recht für alle aus“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Online Liberalisierung seit 2015
Seit 2015 ist der Verkauf rezeptfreier Medikamente, sogenannter OTC-Arzneimittel (Over-The-Counter), auf Web-Portalen der österreichischen Apotheken zugelassen. Somit ist es schon jetzt möglich, diese Produkte ohne persönlichen Kontakt mit einem Pharmazeuten zu erwerben. Ebenso kann man sich Medikamente jederzeit von deutschen Online-Apotheken zu deutlich günstigeren Konditionen zusenden lassen. Dort werden schon rund ein Viertel aller Arzneimittel online gekauft. Laut einem Vergleich der Plattform medikamentenpreise.at sind rezeptfreie Medikamente im Versand um bis zu 50 Prozent billiger.
Eine Beschränkung des Verkaufs auf Apotheken ist sowohl verfassungsrechtlich bedenklich, als auch unzeitgemäß und wirtschaftlich nachteilig.

„Wir müssen nicht weit reisen, um zu sehen wie es funktionieren kann. In Italien stehen Konsumenten neben den klassischen Apotheken, sogenannte Parafarmacie und Supermärkte für den Kauf von rezeptfreien Medikamenten zur Verfügung. dm drogerie markt hat schon jetzt in Deutschland, Ungarn und Kroatien rezeptfreie Medikamente im Sortiment, die sie in Österreich jedoch nicht verkaufen dürfen“, sieht Rainer Will die österreichische Gesetzeslage hinter der internationalen Entwicklung und den Bedürfnissen der Menschen hinterherhinken.

Günstigere Preis und bessere Nahversorgung
Eine Abschaffung des Apothekenvorbehalts wäre im Sinne der Konsumenten. Die neu geschaffene Konkurrenz am Markt der OTC-Arzneimittel würde sich in günstigeren Preisen niederschlagen. In Großbritannien beispielsweise sind die Preise auf rezeptfreie Arzneimittel seit der Liberalisierung der Distribution um 30% gesunken. Weiters wäre durch die durchgehend transparente Preisauszeichnung im Einzelhandel eine direkte Vergleichbarkeit der Preise möglich.
„Insbesondere in ländlichen Gebieten mit weniger gut ausgebauter Infrastruktur, könnte der hohe Filialisierungsgrad der Supermärkte einen wertvollen Beitrag zur Verfügbarkeit von rezeptfreien, nicht beratungsintensiven Medikamenten leisten Die für den Fernabsatz vorgeschriebene pharmazeutische Beratung via Telefon, Internet oder E-Mail könnte auch jeder Händler anbieten. Große Umsatzeinbußen müssen Apotheken auch nicht befürchten, machen doch OTC-Produkte nur rund 8 % des Gesamtumsatzes der Apotheken aus“, relativiert Rainer Will die aufgeworfenen Argumente gegen eine Liberalisierung.

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