Im Falle des Falles haben Sie Anspruch auf eine kostenlose erste rechtsanwaltliche Auskunft zur Abklärung einer möglichen Vorgehensweise, grundsätzlichen Ansprüchen oder Klärung des Sachverhalts.
Für diese Leistungen steht uns unser Partner, die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger zur Seite.