• Coronavirus: Infocenter für Händler

    Der Handelsverband beantwortet die häufigsten Fragen

SARS-CoV-2: Die wichtigsten Informationen für den Handel

Auf dieser Seite stellen wir wichtige Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) zusammen, die sowohl allgemeine als auch branchenspezifische Fragestellungen beantworten. Hiermit möchten wir einen Beitrag zur sachlichen Information und Aufklärung für den österreichischen Handel leisten. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.

Im Coronavirus Infocenter des Handelsverbandes laufen sämtliche Informationen aus dem In- und Ausland zu diesem Thema zusammen. Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns an office@handelsverband.at

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hat zu Fragen rund um das Coronavirus eine eigene Hotline für Unternehmen eingerichtet, die 7 Tage in der Woche von 00:00 bis 24:00 Uhr unter 0800 555 621 erreichbar ist.

Auf der Sonderseite der AGES sind zentrale Informationen zusammengetragen: www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus

Unser Kooperationspartner Digitale Mediensysteme (DMS) hat die wichtigsten Schutzmaßnahmen gegen  COVID-19 grafisch animiert. Die Dateien sind für jeden Händler für seinen POS (Screens) und auch firmenintern (Corporate TV) nutzbar. Sie wurden im Hoch- und Querformat produziert (Dateiformat MP4). DMS stellt diese jedem kostenlos zur Verfügung: www.digitale-medien.at/covid-19-informationen-fuer-den-pos/

Weitere Informationen zu COVID-19 finden Sie auf folgenden Websites:

Allgemeine und medizinische Informationen zum Coronavirus

Fachinformation, Zahlen & Fakten zum Coronavirus

Alle medizinischen Fragen rund um das neuartige Coronavirus hat das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Internetseite gesammelt. Diese Seite informiert über die aktuelle Risikobewertung und gibt auch Empfehlungen zum Verhalten und zur Vorsorge. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Antworten und Fachinformationen auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Ausfallsbonus III

Weiterführende Informationen

Ein ausführliches FAQ des BMF mit Informationen zum Ausfallsbonus, Ausfallsbonus II und Ausfallsbonus III finden Sie HIER (Stand: 2.12.2021).

 

  • Es ist eine Beantragung von Kalendermonaten im Zeitraum von November 2021 - März 2022 möglich.
  • Achtung neue Zeiträume! Beantragbar ab dem 10. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 9. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats:
  • November 2021: 10.12.2021 - 09.03.2022
  • Dezember 2021: 10.01.2022 - 09.04.2022
  • Jänner 2022: 10.02.2022 - 09.05.2022
  • Februar 2022: 10.03.2022 - 09.06.2022
  • März: 2022: 10.04.2022 - 09.07.2022
  • Voraussetzung: Umsatzausfälle im jeweiligen Betrachtungszeitraum von mindestens 30 % im November 2021, 30 % im Dezember 2021, 40 % im Jänner 2022, 40 % im Februar 2022 und 40 % im März 2022.
  • Die Höhe des Ausfallsbonus III ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz, der gemäß Branchenkategorisierung (ÖNACE) für die Branche heranzuziehen ist (10 - 40 %).
  • Der Ausfallsbonus III ist mit EUR 80.000 pro Kalendermonat gedeckelt
  • Ausfallsbonus III und Kurzarbeitshilfen dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben.

Verlustersatz II

Weiterführende Informationen zum Verlustersatz II

  • Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten wurde um sechs Monate unter leichter Anpassung der Anspruchskriterien verlängert.
  • Anträge können spätestens bis 30. Juni 2022 eingebracht werden.
  • Voraussetzung sind Umsatzausfälle von mindestens 50 Prozent.
  • Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2021 entstanden sein.
  • Für bis zu sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen.
  • Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90 Prozent der Bemessungsgrundlage.
  • Der Verlustersatz ist pro Unternehmen mit höchstens EUR 12 Millionen begrenzt.
  • Die Auszahlung erfolgt in bis zu 2 Tranchen, die separat beantragt werden müssen.
  • Der Antrag muss durch einen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) eingebracht werden.

Verlustersatz III

Weiterführende Informationen zum Verlustersatz III

  • Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten wurde um weitere drei Monate unter leichter Anpassung der Anspruchskriterien verlängert.
  • Anträge können ab 10. Februar 2022 und bis spätestens 30. September 2022 eingebracht werden.Voraussetzung sind Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent.
  • Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. März 2022 entstanden sein.
  • Für bis zu drei Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen.
  • Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90 Prozent der Bemessungsgrundlage.
  • Der Verlustersatz ist pro Unternehmen mit höchstens EUR 12 Millionen begrenzt.
  • Die Auszahlung erfolgt in bis zu 2 Tranchen, die separat beantragt werden.Der Antrag muss durch einen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) eingebracht werden.

Die Richtlinie zum Verlustersatz III finden Sie hier.

Schutzmasken & Sicherheit im Geschäft

Weiterführende Links

Um Händler dabei zu unterstützen, maximale Sicherheit beim Einkaufen zu gewährleisten sowie rechtliche Erfordernisse umzusetzen, hat der Handelsverband eine Reihe an Lösungen zusammengestellt, die Sie hier finden.

Darüber hinaus unterstützt der Handelsverband bei der Beschaffung von Schutzausrütung (Masken, Desinfektion) durch Listung von Anbietern auf dieser Website.

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung

Handelsverband Team
office@handelsverband.at
+43 (1) 406 22 36