Lebensmittelhandel offen für verpflichtende Herkunftskennzeichnung – Pflicht muss aber auch für Gemeinschaftsverpflegung & Gastronomie gelten!

Ja zu Transparenz: Verpflichtende Kennzeichnung im Außer-Haus-Verzehr wichtiger Hebel, um Regionalität & heimische Landwirtschaft zu stärken. Gastro bei Umstieg fördern. Landwirtschaftsministerin gefordert.

Wien, 09.02.2022 - Lebensmittel sind kostbar. Faktoren wie Regionalität, Saisonalität und Qualität sind für viele Konsument:innen entscheidend. Um die Kaufentscheidung zu Gunsten regionaler Lebensmittel überhaupt erst zu ermöglichen, unterstützt der Handelsverband die Forderung von BM Köstinger nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung - vorausgesetzt diese gilt für alle.

"Der Lebensmittelhandel ist offen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel, um die heimische Landwirtschaft zu stärken. Allerdings muss diese Pflicht auch für die Gemeinschaftsverpflegung und vor allem die Gastronomie gelten. Eine freiwillige Kennzeichnung reicht nicht, daher unterstützen wir die Pläne des Gesundheitsministeriums nach einheitlichen, verpflichtenden Kennzeichnungsregeln für alle Bereiche, egal, wo man isst oder Lebensmittel beschafft", erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Gastronomie bei Umstieg unterstützen "Wir stehen für Transparenz und wollen nicht, dass die Konsumentinnen und Konsumenten durch fehlende oder irreführende Etiketten getäuscht werden. Dieselbe Transparenz wie im Supermarkt haben sich die Menschen aber auch im Gasthaus, in Betriebskantinen, im Krankenhaus und die jüngere Generation in den Schulen und Kindergärten verdient. Gerade im Außer-Haus-Verzehr liegt der entscheidende Hebel, um Regionalität zu unterstützen, indem die Produkte entsprechend verpflichtend gekennzeichnet werden. Die Händler appellieren daher an die Landwirtschaftsministerin, hier nicht auf Kosten der heimischen Bäuerinnen und Bauern zu bremsen und die Gastronomie mit Förderungen beim Umstieg zu unterstützen. Damit erreichen wir gemeinsam mehr Regionalität und Krisenfestigkeit", so Handelssprecher Will.

Heimischer Handel Vorreiter bei Transparenz

Der österreichische Handel ist bereits bei verpacktem Frischfleisch, frischem Obst und Gemüse, Olivenöl, Honig, Fisch, Eiern und Bio-Produkten zur Angabe der Herkunft verpflichtet. Über die Herkunft und die Produktionsbedingungen der in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie verarbeiteten Lebensmittel ist hingegen wenig bekannt. Eine Herkunftskennzeichnung ist in diesem Bereich bisher weder verpflichtend noch üblich.

Dabei wäre es absolut sinnvoll, die regionale Herkunft von Lebensmitteln als Qualitätskriterium in der Gastronomie zu verstärken. Alle Beteiligten setzen darauf, dass sich der bürokratische Mehraufwand in Grenzen hält und auf Planungssicherheit und realistische Übergangsfristen geachtet wird. Die Pandemie darf aber nicht länger als Vorwand herhalten, um Transparenzvorgaben in der Gastro auf den Sankt Nimmerleinstag hinauszuschieben.

Österreichische Umwelt- & Tierschutzstandards sollten EU-Standard werden

Initiativen wie "LEBENSMITTEL.WERTSCHÄTZEN." verfolgen das Ziel, den Wert heimischer Lebensmittel noch intensiver zu vermitteln, damit diesen beim täglichen Einkauf der Konsument:innen ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Die österreichischen Umwelt- und Tierschutzstandards sind erfreulicherweise so hoch wie in kaum einem anderen Land. Daher setzt etwa der heimische Lebensmittelhandel in vielen Bereichen auf österreichische Produkte - häufig zertifiziert mit dem AMA Gütesiegel.

In den Regalen findet sich eine Vielzahl an regional und lokal produzierten Qualitätsprodukten aus biologischem Anbau. Der Handel trägt damit entscheidend zum Erhalt landwirtschaftlicher Strukturen und Produzenten in Österreich bei. Er fördert eine lokale, regionale Produktion und bietet für heimische Landwirte substanzielle Absatzchancen. Selbiges sollte künftig auch für die Gastronomie gelten.

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